Studie: Rassismus erhöht Armutsrisiko

Studie: Rassismus erhöht Armutsrisiko

Berlin (epd). Rassistische Zuschreibungen erhöhen für bestimmte Gruppen wie schwarze, asiatische und muslimische Menschen einer Studie zufolge das Armutsrisiko. Wie aus Ergebnissen einer am Dienstag in Berlin vorgestellten Befragung von rund 21.000 Erwachsenen hervorgeht, liegt die Quote der Armutsgefährdung bei Menschen, die keine sogenannte rassistische Markierung haben, bei rund zehn Prozent, bei schwarzen, asiatischen und muslimischen Männern bei bis zu 41 Prozent.

Die Studie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) ist ein Kurzbericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors, der im Auftrag der Bundesregierung Daten zur Situation von Menschen erhebt und analysiert, die von rassistischen Zuschreibungen betroffen sein können. Der Bericht kommt dabei zu dem Ergebnis, dass es nicht reicht, allein den Migrationshintergrund zu betrachten. Den Angaben zufolge liegt die Armutsgefährdung bei Menschen ohne Migrationshintergrund bei rund 12 Prozent, bei Menschen mit Zuwanderungsgeschichte bei rund 28 Prozent. Bei Menschen ohne Staatsbürgerschaft liegt das Armutsrisiko sogar bei mehr als 35 Prozent. Besonders stark betroffen sind den Daten zufolge schwarze, asiatische und muslimische Menschen.

Die Forschenden haben die Daten dabei in verschiedenen Modellen analysiert, die Bildung, Erwerbsstatus oder Geschlecht jeweils stärker berücksichtigen. Im Ergebnis zeigt sich, dass höhere Bildung oder ein Vollzeitjob das Armutsrisiko bei rassistisch markierten Menschen senkt, allerdings nicht auf das gleiche Niveau wie bei Menschen, die ohne rassistische Benachteiligung ins Berufsleben starten.

Die Migrationsforscherin Zerrin Salikutluk, Autorin des Berichts und Leiterin des Rassismusmonitors, hob den Zusammenhang zwischen Staatsbürgerschaft und Armutsrisiko besonders hervor. Der Besitz des deutschen Passes habe langfristige Konsequenzen für die Einkommenssituation. Bestimmte Berufe beispielsweise im öffentlichen Dienst seien nur zugänglich mit der deutschen Staatsbürgerschaft. Auch private Arbeitgeber seien verunsichert, wenn der Aufenthaltsstatus eines Jobbewerbers nicht geklärt sei oder scheuten den Aufwand für die Personalabteilung, erläuterte Salikutluk.