Regierung legt Gesetzentwurf für stärkeren Schutz vor Missbrauch vor

Regierung legt Gesetzentwurf für stärkeren Schutz vor Missbrauch vor

Berlin (epd). Die Bundesregierung will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern. Das Familienministerium veröffentlichte am Mittwoch den Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“. Kern des Vorhabens ist die Aufwertung und gesetzliche Verankerung des Amtes der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten (UBSKM).

Das Gesetz soll außerdem die Rechte der Betroffenen stärken und dazu beitragen, ihnen eine individuelle Aufarbeitung des Unrechts zu ermöglichen. Dazu ist ein Recht auf Akteneinsicht bei Jugendämtern vorgesehen. Mit dem Entwurf setzt das Familienministerium ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP um.

Der Betroffenenrat, der die Arbeit der Missbrauchsbeauftragten begleitet, wird dauerhaft eingerichtet, ebenso die Aufarbeitungskommission. Das unabhängige Gremium sammelt seit Jahren Berichte Betroffener, vergibt Forschungsaufträge und liefert Berichte. Künftig soll der oder die Missbrauchsbeauftragte dem Bundestag, dem Bundesrat und der Regierung einmal pro Legislaturperiode einen Bericht vorlegen über das Ausmaß sexueller Gewalt, die Hilfen für Betroffene, Vorbeugung und Aufarbeitung. Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hat dazu bereits eine Dunkelfeldstudie angekündigt.

Nach den Daten für das Hellfeld laut der Polizeilichen Kriminalstatistik gehen die sexualisierten Gewalttaten gegen Kinder nicht zurück. 2023 wurden 16.375 Fälle registriert. Insgesamt verzeichnet die Statistik 18.497 Opfer - 2.206 betroffene Kinder waren jünger als sechs Jahre. Fast zwei Drittel der Kinder kennen den Täter. Das Dunkelfeld - die Zahl der nicht polizeilich bekannten Fälle - ist weitaus größer.

Die Missbrauchsbeauftragte Claus und ihr Vorgänger Johannes-Wilhelm Rörig hatten sich jahrelang für die gesetzliche Verankerung zur Stärkung des Amtes und des Kampfes gegen Missbrauch eingesetzt. Laut Familienministerium soll der Entwurf Ende Mai dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Das Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.