Inflationsausgleichsprämie für drei Viertel der Tarifbeschäftigten

Inflationsausgleichsprämie für drei Viertel der Tarifbeschäftigten

Wiesbaden (epd). Mehr als drei Viertel (77,9 Prozent) der Tarifbeschäftigten in Deutschland haben seit Oktober 2022 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden eine solche Prämie gemäß Tarifvertrag noch bis zum Jahresende 2024 ausgezahlt bekommen. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden weiter mitteilte, liegt der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2.761 Euro.

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt wird. Die Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise trug laut Statistikamt dazu bei, dass die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Jahr 2023 um durchschnittlich 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr stiegen.

Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhalten, gibt es laut Statistikamt zwischen den verschiedenen Branchen deutliche Unterschiede: Die niedrigsten Prämien werden demnach im Baugewerbe mit durchschnittlich 1.104 Euro sowie in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei mit durchschnittlich 1.689 Euro gezahlt. Die höchsten Prämien wurden in den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (3.000 Euro), Erziehung und Unterricht (2.999 Euro), Kunst, Unterhaltung und Erholung (2.987 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2.943 Euro) vereinbart.

Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass die Ergebnisse einen vorläufigen Charakter haben, da sie sich auf bisher bestehende tarifliche Vereinbarungen beziehen. Inflationsausgleichsprämien können nach den gesetzlichen Vorgaben noch bis Ende des Jahres 2024 ausgezahlt werden.