Weiteres Verfahren gegen Björn Höcke

Weiteres Verfahren gegen Björn Höcke

Halle, Erfurt (epd). Die Staatsanwaltschaft Halle hat eine Strafanzeige gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke wegen eines mutmaßlichen Nazi-Spruchs in Gera übernommen. Dort soll Höcke bei einer Versammlung im Dezember den SA-Spruch „Alles für Deutschland“ verwendet haben. Da der AfD-Politiker bereits im Mai 2021 den gleichen Satz bei einem Auftritt in Merseburg verwendet haben soll und sich dafür ab Mitte April vor dem Landgericht Halle verantworten muss, sollen die Ermittlungen wegen des Vorfalls in Gera ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Halle geführt werden, wie die Behörde am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte.

Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen. Derzeit warte man noch die offizielle Mitteilung des Thüringer Landtags über die Aufhebung von Höckes Immunität ab, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Am Freitag hatte der Justizausschuss des Landtags den Weg für die Strafverfolgung freigemacht.

Ob in dem Gerichtsverfahren beide Vorfälle oder nur die Äußerungen in Merseburg verhandelt werden, sei derzeit noch offen, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer. Man werde aber nichts tun, was den Beginn der Hauptverhandlung verzögern könnte. Auch eine Sprecherin des Landgerichts Halle sagte dem epd, sie gehe fest davon aus, dass es bei dem Prozessbeginn am 18. April bleiben werde.

Höcke hatte am Freitag auf X, vormals Twitter, erklärt, der Landtag habe zum achten Mal seine Immunität aufgehoben. Eine Parlamentssprecherin wollte dies aus Gründen der Vertraulichkeit nicht bestätigen.