Bundesarbeitsgericht meldet nur geringen Anstieg der Verfahren

Bundesarbeitsgericht meldet nur geringen Anstieg der Verfahren

Erfurt (epd). Die Zahl der Arbeitsrechtsstreitigkeiten vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt bleibt „auf niedrigem Niveau“. Wie BAG-Präsidentin Inken Gallner am Mittwoch bei der Jahrespressekonferenz des obersten Arbeitsgerichts sagte, gingen im vergangenen Jahr insgesamt 1.391 Verfahren ein, 9,87 Prozent mehr als im Jahr 2022. Der Anstieg gehe dabei nur auf eine erhöhte Zahl der Nichtzulassungsbeschwerden zurück.

Ein Grund für das niedrige Niveau der Verfahrenseingänge sei die gute Konjunktur der letzten Jahre mit weniger Entlassungen. „Erst jetzt stehen langsam Massenentlassungen an“, sagte Gallner. Dies müsse aber nicht mit mehr Gerichtsstreitigkeiten einhergehen. So könnten zum einen Sozialpläne Kündigungen abfedern. Zum anderen gebe es einen Arbeitskräftemangel, so dass Betroffene schneller wieder in den Job kommen könnten.

Für dieses Jahr machte Gallner zwei Schwerpunkte bei den vor dem BAG anhängigen Verfahren aus. Einmal gehe es um Streitigkeiten, die mit der Corona-Pandemie zusammenhängen sowie zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Teilzeitbeschäftigte Mehrarbeitszuschläge beanspruchen können.

So will der 5. BAG-Senat am 19. Juni darüber entscheiden, inwieweit Pflegekräfte, die wegen eines fehlenden Impfnachweises nicht arbeiten durften, dennoch Anspruch auf Vergütung haben.

Klären wollen die Erfurter Richter auch, ob Teilzeitbeschäftigte tarifliche Mehrarbeitszuschläge bereits dann beanspruchen können, wenn sie mehr als die vereinbarte Teilzeitarbeit arbeiten oder ob diese erst fällig werden, wenn die Mehrarbeit die einer Vollzeitbeschäftigung übersteigt. „Das betrifft sehr, sehr viele Tarifverträge“, sagte Gallner.