Abschiebegesetz: Seenotretter fürchten weiter eine Kriminalisierung

Abschiebegesetz: Seenotretter fürchten weiter eine Kriminalisierung
Mit dem Gesetz für eine härtere Abschiebepraxis sollen auch die Regeln für Schleusungen verschärft werden. Seenotrettungsorganisationen fürchteten, damit kriminalisiert zu werden. Die Ampel versprach, dies auszuschließen. Nun gibt es neue Zweifel.

Berlin (epd). Die Organisation SOS Humanity fürchtet durch das geplante Rückführungsgesetz weiter eine Kriminalisierung ihrer Hilfsleistungen für Flüchtlinge, auch bei der Seenotrettung. Am Mittwoch veröffentlichte SOS Humanity ein Gutachten der Juristen Vera Magali Keller und David Werdermann, wonach durch erfolgte Änderungen zwar Bezug auf den Landweg genommen werde und die Rettung Schiffbrüchiger vom Schleusungstatbestand grundsätzlich nun nicht mehr erfasst sei. Gleichzeitig bleibe jedoch ein Passus erhalten, in dem es speziell um unbegleitete Minderjährige geht.

„Der Änderungsvorschlag führt demnach zu der absurden Konstellation, dass volljährige Personen gerettet werden dürften, die Rettung von Minderjährigen jedoch mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren kriminalisierbar ist“, schlussfolgern Keller und Werdermann. Nach einem Bericht des Berliner „Tagesspiegels“ kommt ein zweites Gutachten der Juraprofessoren Aziz Epik und Valentin Schatz zum gleichen Ergebnis. „Es wurde offenbar übersehen, dass durch einen Verweis auf einen anderen Absatz des Gesetzes der spezielle Fall der Einreise unbegleiteter minderjähriger Ausländer auf dem Seeweg weiterhin von der Ausweitung der Strafbarkeit erfasst wäre“, sagte Epik dem Blatt.

Am Donnerstag will der Bundestag in Berlin abschließend über das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz beraten. Die Regeln für Abschiebungen sollen damit deutlich verschärft werden. So ist unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage geplant. Mit dem Gesetz sollen auch die Strafandrohungen für Schleuser erhöht werden. In dem Zusammenhang soll auch gestrichen werden, dass eine Schleusung einen materiellen Vorteil zur Voraussetzung hat, was Seenotrettungsorganisationen Alarm schlagen ließ.

In einem am Mittwoch vom Innenausschuss des Bundestags beschlossen Änderungsantrag wird nun klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger nicht erfasst ist. Die Juristen sehen aber offenbar doch noch Lücken. Die Grünen sagten am Mittwoch zu, den neuen Vorwürfen nachzugehen. „Wir werden das Rechtsgutachten genau prüfen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Helge Limburg, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

„Wenn sich gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf ergibt, werden wir den vornehmen“, sagte er. Zwischen den Koalitionspartnern sei Konsens, dass die humanitäre Seenotrettung nicht kriminalisiert werden dürfe, betonte Limburg.

Die Organisation SOS Humanity fordert, die Verschärfung des Paragrafen komplett zurückzunehmen, weil sie auch bei der nun auf den Landweg begrenzten Regelung eine Kriminalisierung ihrer Arbeit fürchtet. Am Donnerstag will sie vor dem Bundestag gegen das Gesetz protestieren.