Bundestagswahl wird in 455 Berliner Wahlbezirken wiederholt

Bundestagswahl wird in 455 Berliner Wahlbezirken wiederholt
Berlin wird am 11. Februar in Teilen die verpatzte Bundestagswahl vom September 2021 wiederholen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die CDU will den erneuten Urnengang zur Abstimmung über die Ampel-Politik machen.

Berlin, Karlsruhe (epd). Die Berliner Pannenwahl zum Bundestag vom September 2021 muss nur teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe verkündet und damit eine Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag in Teilen zurückgewiesen (2 BvC 4/23). Demnach muss in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken und damit in jedem fünften Wahlbezirk erneut abgestimmt werden. Die Wiederholungswahl soll nach Angaben des Berliner Landeswahlleiters Stephan Bröchler vom Dienstag am 11. Februar stattfinden. Die Entscheidung aus Karlsruhe wurde von den Parteien zumeist begrüßt.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hatte mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages geklagt, die zum Teil chaotisch verlaufene Bundestagswahl vom 26. September 2021 in Berlin nur teilweise wiederholen zu lassen. Das Parlament hatte die Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken für ungültig erklärt und dort eine Wiederholungswahl angeordnet.

Dieser Beschluss vom 10. November 2022 sei im Ergebnis überwiegend rechtmäßig, urteilten die Verfassungsrichter. Der Bundestag habe das Wahlgeschehen jedoch nur unzureichend aufgeklärt, da er auf die Auswertung der Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke verzichtet habe. Das habe das Bundesverfassungsgericht nun nachgeholt.

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 fiel in Berlin mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus, den Bezirksverordnetenversammlungen und einem Volksentscheid zusammen. Es fehlten Stimmzettel, Wählerinnen und Wähler konnten ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen oder Wahllokale ließen noch nach 18 Uhr abstimmen. In der Folge wurden mehr als 1.700 Einsprüche gegen die Wahl eingelegt, darunter auch ein Einspruch des Bundeswahlleiters selbst.

Die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag, Daniela Ludwig (CSU), erklärte, die aufwendige Aufklärung der Berliner Pannenwahl sei für den Ausschuss Neuland gewesen. Das Bundesverfassungsgericht habe nun die Maßstäbe für die Aufklärung präzisiert. Das werde der Wahlprüfungsausschuss bei weiteren Prüfungen berücksichtigen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann betonte, „wir mussten diesen Weg wählen“. In einem Land wie Deutschland dürfe so etwas nicht passieren. Der erneute Urnengang sei jetzt eine Chance zur Abstimmung über die aktuelle Regierungspolitik.

Der Linken-Bundesvorsitzende Martin Schirdewan appellierte an die Berliner Wählerinnen und Wähler, „sie können der Bundesregierung ein deutliches Signal senden, was sich an der Regierungspolitik ändern muss“. Die Grünen im Bundestag kritisierten die Länge des Wahlprüfungsverfahrens. Eine Wahlwiederholung nach knapp zweieinhalb Jahren lasse sich schwer vermitteln, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Till Steffen.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einer großen Herausforderung und Kraftanstrengung für Parteien und Verwaltung. Er appellierte an die betroffenen Berliner, die erneute Abstimmung auch wahrzunehmen. Wegner selbst ist durch die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar 2022 ins Amt gekommen.