Strafrechtlerin im Ethikrat für Beibehaltung des Paragrafen 218

Strafrechtlerin im Ethikrat für Beibehaltung des Paragrafen 218

Köln (epd). Die Kölner Juristin Frauke Rostalski, Mitglied des Deutschen Ethikrats, hat sich strikt gegen eine Streichung des Schwangerschaftsabbruchs-Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch gewandt. „Den Staat trifft eine Schutzpflicht auch gegenüber dem ungeborenen Leben“, schreibt Rostalski in einem Kommentar im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag). Für einen „Höchstwert des Verfassungsrechts“ sei effektiver Schutz geboten. „Jedes Leben ist gleich viel wert, unabhängig also etwa von Faktoren wie dem Alter, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder dem Entwicklungsstand“, betont die Direktorin des Instituts für Straf- und Strafprozessrecht der Universität Köln.

Rostalski wendet sich damit gegen Pläne von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Diese hat eine Kommission eingesetzt, die eine Streichung des Paragrafen mit der Strafandrohung für Abtreibungen prüfen soll. Sie halte das Strafrecht nicht für den richtigen Ort zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen, begründete die Ministerin den Schritt.

Am geltenden Abtreibungsrecht als einem für die Gesellschaft befriedenden Kompromiss zu rütteln, erscheine ihr nicht ungefährlich, warnt dagegen Rostalski mit Blick auf die USA vor „radikalen Polarisierungen“. Die Strafrechtlerin plädierte dafür, die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche „nicht in einer Art Frontstellung zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und den Interessen der Schwangeren führen“. „Richtiger wäre es, den Blick zu weiten: nicht 'kein Strafrecht', sondern 'nicht nur Strafrecht'.“

Das Ethikrat-Mitglied fordert bessere gesellschaftliche Rahmenbedingungen, unter denen Kinder in Deutschland großgezogen werden. „Wer hiernach fragt, erkennt schnell die Untragbarkeit bestehender Verhältnisse, in denen insbesondere alleinerziehende Mütter einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind, Carearbeit in der Rente keine Berücksichtigung findet oder gelingende externe Kinderbetreuung von finanzieller Stärke abhängt“, schreibt Rostalski.