SOS-Kinderdorf: Geplante Kindergrundsicherung verletzt UN-Konvention

SOS-Kinderdorf: Geplante Kindergrundsicherung verletzt UN-Konvention

München (epd). Die Kritik an dem Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung reißt auch nach der Anhörung von Verbänden und Fachleuten im Familienausschuss des Bundestages am Montag nicht ab. Die Hilfsorganisation SOS-Kinderdorf nannte die Reformpläne des Bundes als unzureichend. Vorgesehen sei „lediglich eine Umbenennung alter Leistungen und keine echte Kindergrundsicherung. Hier wird Armut verwaltet statt Zukunft gestaltet“, sagte Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf, dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Dass eine Koalition, die mit dem Versprechen angetreten ist, Kinderrechte zu fördern und Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, ist enttäuschend.“

Zwar seien die künftige Digitalisierung des Antragsprozesses und die Bündelung von Leistungen für bedürftige Kinder Schritte in die richtige Richtung. „Doch vom lange angekündigten Paradigmenwechsel in der Bekämpfung von Kinderarmut, auf den 2,8 Millionen armutsbedrohte Kinder seit Jahren warten, kann keine Rede sein“, sagte Schutter: „Eine reine Verwaltungsreform wird für die vielen Betroffenen keine gerechteren Chancen schaffen.“

Der vorliegende Gesetzentwurf nehme die Situation von Kindern in Armut nicht in den Blick, sondern diskriminiere geflüchtete Kinder. Im Gesetzentwurf würden von vornherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Das stelle eine grobe Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention dar. Schutter: „Denn Kinder, die nach Deutschland geflohen sind, haben dieselben Rechte wie Kinder, die in Deutschland geboren wurden.“ Sie rief die Bundesregierung auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle hier lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.