Frauenkirchenorganist zieht vor Landesarbeitsgericht

Frauenkirchenorganist zieht vor Landesarbeitsgericht

Dresden (epd). Der Arbeitsrechtsstreit um den gekündigten Organisten der Dresdner Frauenkirche geht weiter. Der 55-jährige Samuel Kummer hat vor dem sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz Berufung gegen das Urteil in erster Instanz eingelegt. Die Stiftung Frauenkirche Dresden bestätigte einen entsprechen Bericht der „Dresdner Morgenpost“ (Mittwoch). Die Stiftung hatte dem Musiker Unzuverlässigkeit vorgeworfen und ihm zum 30. September 2022 nach 17 Jahren gekündigt.

Dagegen klagte Kummer vor dem Arbeitsgericht Dresden, verlor allerdings den Rechtsstreit in erster Instanz. Der zuständige Richter hielt in seinem Urteil vom 21. Juni die von der Stiftung Frauenkirche Dresden ausgesprochene Kündigung für wirksam (AZ: 1 Ca 126/22). Zuvor soll es mehrere Abmahnungen gegen den Musiker gegeben haben.

Beide Parteien konnten sich in dem Rechtsverfahren bisher nicht auf einen Kompromiss verständigen. Kummers Verteidiger hatte bemängelt, dass nicht einmal geklärt sei, ob die Abmahnungen auch tatsächlich begründet waren. Strittig seien zudem Mails zu Dienstabsprachen und das Vorgehen bei Urlaubsvertretungen.

Kummer war seit der Kirchweihe im Jahr 2005 Organist an der berühmten Dresdner Frauenkirche. Geboren wurde er 1968 in Stuttgart. Er studierte in seiner Heimatstadt Kirchenmusik mit dem Schwerpunkt Orgel.

Zu möglichen Verhandlungsterminen im Fall des Musikers äußerte sich das Landesarbeitsgericht in Chemnitz bisher nicht. Solange der Rechtsstreit läuft, will sich die Stiftung Frauenkirche zu einer Organisten-Nachfolgeregelung nicht äußern.