Erzdiözese München: Keine Kürzungen bei Missbrauchsaufarbeitung

Erzdiözese München: Keine Kürzungen bei Missbrauchsaufarbeitung

München (epd). Die Erzdiözese München und Freising will trotz zu erwartender geringerer finanzieller Mittel die konsequente Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs fortführen. Der Generalvikar der Erzdiözese, Christoph Klingan, sagte bei der Vorstellung der Jahresbilanz und des Lageberichts der Erzdiözese am Mittwoch laut einer Mitteilung, man werde „an der Hinwendung zu den Betroffenen und der Prävention“ festhalten. „Trotz zurückgehender Ressourcen werden wir in diesem Bereich sicher nicht nachlassen“, sagte er.

Aufgrund erheblicher Kostensteigerungen etwa durch Inflation oder Tariferhöhungen sinke allein der reale Wert der zur Verfügung stehenden Mittel bei gleichzeitig vielfältigem Investitions- und Erhaltungsbedarf, fügte Klingan hinzu. Die Bilanzsumme der Erzdiözese beträgt den Angaben nach rund 3,88 Milliarden Euro. Sie habe sich gegenüber dem Vorjahr um 133 Millionen Euro erhöht, hieß es. Das Vermögen umfasse im Wesentlichen Sach- und Finanzanlagen. Rund 1,4 Milliarden Euro Wert hätten bebaute und unbebaute Grundstücke.

Die gesamten Erträge der Erzdiözese im Jahr 2022 betrugen den Angaben zufolge rund 912 Millionen Euro. Davon kamen 658 Millionen Euro aus der Kirchensteuer. 132 Millionen Euro erhielt das Erzbistum als öffentliche Zuschüsse, heißt es in der Mitteilung. Davon waren 77,8 Millionen Euro Zuschüsse für den Betrieb von Schulen. Mit 330 Millionen Euro gab die Erzdiözese das meiste Geld für Personal aus. Der zweitgrößte Posten sind gewährte Zuschüsse von 329 Millionen Euro.

Besonders engagieren wolle man sich weiter für bezahlbaren Wohnraum, erklärte die Amtschefin der Diözese, Stephanie Herrmann. Die 4,6 Millionen Euro Kirchensteuer-Mehreinnahmen, die sich aus der Energiepreispauschale ergaben, würden in einem Wohnungsnotfallfonds eingesetzt. Die Erzdiözese werde auch mögliche Mieterhöhungen auf maximal zehn Prozent innerhalb von drei Jahren deckeln. Bei der Vergabe von frei werdenden Wohnungen werde geprüft, ob sie an sozial benachteiligte Menschen vermietet werden können.