Tod eines Schülers: Staatsanwaltschaft klagt Gleichaltrigen an

Tod eines Schülers: Staatsanwaltschaft klagt Gleichaltrigen an

Wunstorf (epd). Im Fall eines im Januar getöteten 14-Jährigen aus Wunstorf bei Hannover hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen gleichaltrigen Schulkameraden wegen Mordes erhoben. Ein weiterer Tatvorwurf laute auf versuchte Erpressung in zwölf Fällen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Can Türkay, am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Verhandlung soll nach dem Jugendstrafrecht in nicht-öffentlicher Sitzung am Landgericht Hannover geführt werden.

Zur Todesursache hieß es, der Angeklagte habe den Mitschüler mutmaßlich gefesselt und mit Steinen erschlagen. Zudem habe er Erpresserschreiben in die Briefkästen von Nachbarn geworfen und die Empfänger dazu aufgefordert, Geldbeträge zu deponieren, sagte Türkay. Darin habe der Jugendliche angedroht, die Häuser der Empfänger zu sprengen oder der Familie oder ihren Kindern etwas anzutun, wenn sie seiner Forderung nicht Folge leisteten. Nach dem Jugendstrafrecht können die Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Der Leichnam des getöteten Schülers war Ende Januar nach einer groß angelegten Suche auf einem Brachgelände am Rande eines Dorfes bei Wunstorf gefunden worden. Der getötete Junge war am Abend zuvor nicht von einer Verabredung mit dem Schulkameraden zurückgekehrt und als vermisst gemeldet worden. Beide besuchten vor der Gewalttat die Evangelische Integrierte Gesamtschule in Wunstorf, gehörten aber zwei unterschiedlichen Klassen an.