Ohne die Länder geht bei der Krankenhausreform wenig

Ohne die Länder geht bei der Krankenhausreform wenig
Bayern, NRW und Schleswig-Holstein stellen Rechtsgutachten vor
Sie seien nicht gegen eine Krankenhausreform, betonen die Gesundheitsminister aus Bayern, NRW und Schleswig-Holstein - aber gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Sie sehen sich durch ein Rechtsgutachten in ihrer Kritik bestätigt.

Berlin, München (epd). Die geplante Krankenhaus-Reform ist einem Rechtsgutachten zufolge nicht verfassungskonform. Sie würde die Zuständigkeiten der Länder zu stark beschneiden, heißt es in dem von den Landesregierungen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in Auftrag gegebenen Expertenpapier des Augsburger Verfassungsrechtlers Professor Ferdinand Wollenschläger, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

Wollenschläger erläuterte, dass den Ländern bei einer Krankenhausreform „kraft Verfassungsrecht“ eigene und umfassende Gestaltungsspielräume bleiben müssten. In der Zusammenfassung seines 140-seitigen Gutachtens schreibt der Jurist: „Dass bundesweit Reformbedarf besteht oder eine bundeseinheitliche Regelung für wünschenswert erachtet wird, bedeutet (...) noch nicht, dass der Bundesgesetzgeber zur Reform berufen ist.“ Oder wie es an anderer Stelle heißt: Der Bund habe im Krankenhauswesen nur „eine partielle“ Zuständigkeit.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte das Gutachten der drei Länder im Grundsatz, merkte aber an, es befasse sich mit überholten Reformplänen und werde von anderen Gutachtern nicht bestätigt. Die Diskussion sei „inzwischen wesentlich weiter“. Gemeinsam mit den Ländern werde die Bundesregierung „die dringend notwendige Reform erarbeiten. Der übliche Gutachterstreit darf und wird das Krankenhaussterben nicht verlängern“, unterstrich Lauterbach.

Kern der geplanten Krankenhausreform ist die Ergänzung der seit mehr als 20 Jahren existierenden Fallpauschalen. So soll das Vorhalten von Leistungen besser vergütet werden. Damit soll sich vor allem die Zahl unnötiger, aus wirtschaftlichen Überlegungen durchgeführter Eingriffe verringern. Auch sollen sich künftig kleinere Kliniken mit niedrigerem Versorgungslevel auf eine Grundversorgung konzentrieren, während die komplexeren Eingriffe vor allem in großen, spezialisierten Kliniken erfolgen sollen.

Das verfassungsrechtliche Problem sieht Wollenschläger darin, dass der Bund zuerst die Versorgungslevel festlegen will - dadurch werden also Vergütungsrahmen für die einzelnen Kliniken festgelegt, die wiederum maßgeblich für das sind, was ein Krankenhaus anbieten kann. Diesen Vergütungsregelungen komme also „erhebliche Planungsrelevanz zu“, sagte der Verwaltungsjurist. Damit wäre die „Planungsbefugnis der Länder“ in einem Ausmaß beschnitten, dass diese kaum noch Gestaltungsspielräume hätten.

Die drei unionsgeführten Landesregierungen - vor allem die für Gesundheit zuständigen Minister - sehen sich durch das Gutachten in ihrer Kritik an Lauterbachs Reformplänen bestätigt. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, eine Krankenhausreform sei zwar wichtig, aber man setze sich eben auch für eine „bestmögliche und flächendeckende medizinische Versorgung der Menschen in unseren Ländern ein“.

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, er sei froh, dass Lauterbach mittlerweile angekündigt habe, „keine 1:1-Umsetzung der Vorschläge“ anzustreben, sondern mit den Ländern zusammenzuarbeiten. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) sagte, die drei Länder wollten „keinesfalls eine Reform verhindern, sondern - ganz im Gegenteil - einen Erfolg der Reform ermöglichen“.