Anklage fordert acht Jahre Haft für mutmaßliche Linksextremistin

Anklage fordert acht Jahre Haft für mutmaßliche Linksextremistin
Die Leipziger Studentin Lina E. soll Angriffe auf Rechtsextremisten geplant, vorbereitet und durchgezogen haben. Als mutmaßliche Rädelsführerin einer militanten Gruppe droht ihr eine langjährige Haftstrafe. Das Urteil fällt wohl im Mai.

Dresden (epd). Die Bundesanwaltschaft hat für die in Dresden angeklagte mutmaßliche Linksextremistin Lina E. eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. In ihrem Plädoyer am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Dresden bezeichnete die Anklage die 28-jährige Leipziger Studentin als Rädelsführerin einer kriminellen Vereinigung. Mit ihrem untergetauchten Verlobten habe sie prägenden Einfluss auf die Gruppierung ausgeübt, sagte Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn. (AZ: 4 St 2/21)

Lina E. sei der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Hinzu kämen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und räuberischer Diebstahl. Insgesamt werden ihr neun Taten vorgeworfen. Für die drei Mitangeklagten beantragte die Bundesanwaltschaft Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten, drei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten. Die Männer aus Leipzig und Berlin sind derzeit auf freiem Fuß. Lina E. sitzt seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft.

Die Angeklagten fungierten „nicht nur als zufällige Täter, sondern als schlagkräftiger Verband politisch Gleichgesinnter“, sagte Geilhorn. Dabei spiele es keine Rolle, dass nicht alle Beschuldigten an allen Taten beteiligt waren. Sympathisanten der Angeklagten kommentierten das Plädoyer der Bundesanwaltschaft lautstark. Der Vorsitzende Richter drohte ihnen ein Bußgeld an.

Alle vier Beschuldigte sind laut Anklage Mitglieder in einer kriminellen, linksextremistischen Vereinigung gewesen. Die politisch motivierte Gruppe habe Anhänger der rechten Szene ausgespäht und körperlich angegriffen. Die Überfälle hatten sich zwischen 2018 und 2020 in Leipzig, Wurzen und Eisenach ereignet. Für ihren „militanten Antifaschismus“ habe die Gruppe verlässliche Organisationsstrukturen aufgebaut.

Auch seien in abgeschlossenen Räumen Tatwerkzeuge ausprobiert worden. Das regelmäßige Training zeuge von einem „außerordentlichen Maß an krimineller Energie“, hieß es. Beim Einsatz von Schlagwerkzeugen gegen Kopf und Oberkörper habe die Gruppe „ganz erhebliche, auch lebensbedrohliche Verletzungen“ in Kauf genommen. Der Prozess hatte im September 2021 begonnen.

Nach 92 Verhandlungstagen hatte die Bundesanwaltschaft bereits vergangene Woche mit ihrem Plädoyer begonnen. Das Urteil soll laut dem Vorsitzenden Richter, Hans Schlüter-Staats, möglichst am 10. oder 11. Mai fallen. Zuvor sollen die Verteidiger am 19. und 20. April plädieren.

Lina E. habe Taten geplant und Angriffe koordiniert, sagte Geilhorn. Zudem sei sie an der Auswahl der Opfer beteiligt gewesen. Die nicht vorbestrafte junge Frau war Ende 2020 festgenommen worden. Wegen der zu erwartenden Fluchtgefahr soll sie laut Bundesanwaltschaft in Haft bleiben. Eine Verkürzung der Haftzeit sei nicht zu erwarten. Lina E. habe ihre politischen Überzeugungen bisher nicht aufgegeben.

Die Anwälte der Nebenkläger stellten keine eigenen Strafanträge. Sie würden auf die Entscheidung des Gerichts vertrauen, hieß es. Zudem betonten die Anwälte der Opfer, dass sie an der Rädelsführerschaft und an der Tatbeteiligung von Lina E. keine Zweifel hätten. Es sei „erwiesen, dass sie in der Gesamtserie immer eine entscheidende Rolle gespielt hat“.