Paus für Abschaffung des Abtreibungsverbots im Strafgesetzbuch

Paus für Abschaffung des Abtreibungsverbots im Strafgesetzbuch

Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) dringt auf eine Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. „Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“, fragte Paus im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag).

Es gehe um fundamentale, um existenzielle Fragen: Es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden, sagte die Grünen-Politikerin: „Für mich ist das Strafgesetzbuch nicht der richtige Ort, das zu regeln.“

Bislang legt Paragraf 218 fest, dass Abtreibungen im Grundsatz verboten, unter gewissen Voraussetzungen aber möglich sind. Sie bleiben unter anderem straffrei nach einer verpflichtenden Beratung und bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. Die Ampel-Koalition will eine Kommission einsetzen, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll.

Paus sagte, Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt. „Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, forderte die Grünen-Politikerin.