Düsseldorf, Essen (epd). Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf muss sich ab dem 9. Dezember ein 17-Jähriger wegen der mutmaßlichen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat an einem Gymnasium in Essen verantworten. Die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung sei zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden, kündigte das Gericht am Montag in Düsseldorf an. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. (AZ: III-6 StS 4/22)
Laut Anklage des Generalbundesanwalts soll der Jugendliche im Mai einen Anschlag auf das von ihm besuchte Gymnasium in Essen mit dem Ziel geplant haben, möglichst viele Lehrer und Schüler zu töten. Der 17-Jährige soll sich wesentliche Materialien und Vorrichtungen für den Bau von Sprengsätzen besorgt und im „Darknet“ Informationen über deren Zusammenbau gesammelt haben. Zudem soll er weitere Waffen wie Messer, Macheten, Schlagringe, Armbrüste sowie funktionsfähige Luftdruck- und Schreckschusswaffen besessen haben.
Spezialeinsatzkräfte der Polizei hatten den Jugendlichen nach einem Zeugenhinweis in den frühen Morgenstunden des 12. Mais in der elterlichen Wohnung festgenommen. Im Zimmer des Jugendlichen wurden die Waffen sowie rechtsextremistische Schriften sichergestellt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der damals 16-Jährige die Tat allein geplant hat.
Der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sieht für Erwachsene eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Im Jugendgerichtsgesetz liegt das Höchstmaß bei fünf Jahren. Insgesamt sind bis zum 17. Februar 2023 zehn Verhandlungstermine angesetzt.