Berlin (epd). Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten vom September 2021 müssen flächendeckend wiederholt werden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof erklärte sie am Mittwoch für ungültig. Bei der Stimmabgabe war es zu zahlreichen Pannen gekommen. (Az.: VerfGH 154/21)
Zur Begründung der Entscheidung sagte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting, die Wahlen seien unzureichend vorbereitet worden. Die Anzahl der Wahlfehler sei in der Geschichte der Bundesrepublik wohl einzigartig. Die Richterin sprach von schweren systemischen Mängeln bei der Wahlvorbereitung. Die Wahlwiederholung findet voraussichtlich im Februar 2023 statt.
Unter anderem fehlte es bei den Wahlen vom 26. September 2021 an Wahlzetteln, Wahllokale hatten länger als bis 18 Uhr geöffnet, und die Wähler mussten teilweise stundenlang vor den Lokalen ausharren.
Am 26. September 2021 waren die Berliner aufgerufen, auf fünf Stimmzetteln sechs Stimmen abzugeben. Neben der Bundestagswahl, den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den BVV gab es eine Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen. Die Wahlen fanden unter Corona-Bedingungen statt. Zugleich fand der Berlin-Marathon statt, der zu Verkehrsbeeinträchtigungen führte.
Der Bundestag hatte bereits in der vergangenen Woche für eine Wiederholung der am selben Tag stattgefundenen Bundestagswahl in 431 von mehr als 2.200 Berliner Lokalen gestimmt.