Paritätischer: Statt 502 Euro muss Regelsatz 725 Euro betragen

Paritätischer: Statt 502 Euro muss Regelsatz 725 Euro betragen

Berlin (epd). Einen Tag vor der geplanten Verabschiedung des Bürgergelds im Bundestag hat der paritätische Gesamtverband am Mittwoch in Berlin Berechnungen vorgelegt, wonach die Regelsätze um 40 Euro bis rund 120 Euro höher ausfallen müssten. Danach müsste ein alleinstehender Erwachsener 725 Euro im Monat erhalten statt der geplanten 502 Euro Bürgergeld, die nach dem Willen der Ampel-Koalition vom kommenden Jahr an ausgezahlt werden sollen. Derzeit erhält ein alleinstehender Hartz IV-Empfänger 449 Euro plus Miete und Heizkosten. Das ist aus Sicht des Paritätischen zu wenig, um Armut zu verhindern.

Kinder bis zu fünf Jahre müssten dem Paritätischen zufolge 358 Euro statt der geplanten 318 Euro erhalten. Bei älteren Kindern und Jugendlichen müssten die Sätze 80 bis 90 Euro höher sein, teilte der Verband mit.

"Ob Hartz IV oder Bürgergeld, die Leistungen bleiben trickreich kleingerechnet, reichen vorne und hinten nicht und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei”, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider. Angesichts der Preise insbesondere für Energie und Lebensmittel stelle die geplante Erhöhung keine Verbesserung dar, sondern lediglich eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten zwölf Monate.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ermittelt seit Jahren auf Grundlage eigener Berechnungen einen deutlich höheren Regelsatz. Der Verband fordert, die Berechnungsmethoden zu reformieren, damit die Leistungen inklusive Miete und Heizung über der offiziellen Armutsschwelle liegen. Dem Verband zufolge lag diese im Jahr 2021 für einen Single bei 1.148 Euro.

Die Einführung des Bürgergelds zum kommenden Jahr soll an diesem Donnerstag im Parlament beschlossen werden. Die Union unterstützt die Regelsatzerhöhung auf 502 Euro, lehnt das Bürgergeld-Gesetz aber ab. Voraussichtlich werden die unionsgeführten Länder am Montag kommender Woche verhindern, dass es den Bundesrat passiert. Wann und wie die Erhöhung der Leistungen kommt, hängt dann davon ab, ob im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ein Kompromiss gefunden wird.