Berliner Verfassungsgericht zweifelt an Pannen-Wahl 2021

Berliner Verfassungsgericht zweifelt an Pannen-Wahl 2021

Berlin (epd). Berlin steuert auf eine Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen vom vergangenen Jahr zu. Die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting, sagte am Mittwoch in Berlin zum Auftakt der mündlichen Verhandlung, nach vorläufiger Einschätzung des Verfassungsgerichts sei die Vielzahl an Wahlfehlern bei der Vorbereitung und Durchführung mandatsrelevant.

Wesentliche Vorschriften für eine allgemeine, freie und gleiche Wahl seien verletzt worden, sagte sie. Dies könnte auch die Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten beeinflusst haben. Unter anderem monierte Selting die unzureichende Anzahl an Wahlkabinen, fehlende Stimmzettel, stundenlange Wartezeiten und die Öffnung zahlreicher Wahllokale nach 18 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits erste Prognosen in den Medien veröffentlicht.

Am 26. September 2021 waren die Berlinerinnen und Berliner aufgerufen, auf fünf Stimmzetteln sechs Stimmen abzugeben. Neben der Bundestagswahl und den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen gab es auch eine Abstimmung über einen Volksentscheid zur Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen.

Die Wahlen fanden unter Corona-Bedingungen statt. Zugleich fand in Berlin ein Marathonlauf statt, der zu zahlreichen Verkehrsbeeinträchtigungen führte. Über die Gültigkeit der Bundestagswahl vom selben Tag entscheidet der Bundestag in einem eigenen Verfahren.