Urteil rechtskräftig: Würzburger Attentäter muss in Psychiatrie

Urteil rechtskräftig: Würzburger Attentäter muss in Psychiatrie

Würzburg (epd). Der Würzburger Attentäter muss auf unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Klinik. Das Urteil des Würzburger Landgerichts von Ende Juli gegen ihn ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel dagegen eingelegt worden seien, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Bei der Tat in der Würzburger Innenstadt am 25. Juni 2021 hatte der Somalier drei Frauen mit einem Messer getötet und zahlreiche weitere Menschen verletzt. (AZ: 1 Ks 502 Js 278/21)

Das Gericht sah es laut einem Sprecher als erwiesen an, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Den Gutachtern zufolge sei der Mann paranoid-schizophren. Wegen seiner Erkrankung sei der Mann zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Auch sei in Zukunft mit ähnlich aggressiven Taten des Beschuldigten zu rechnen, hieß es.

Laut Zeugenaussagen hatte er während der Tat „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) gerufen. Die Ermittlungen kamen zum Ergebnis, dass der Mann „Stimmen in seinem Kopf“ gehört habe. Diese hätten ihm befohlen, möglichst viele Menschen mit einem Messer zu töten.

Der Mann wird künftig regelmäßig von Gutachtern auf eine mögliche Schuldeinsicht untersucht. Sollte diese gegeben sein, könnte der Mann nach einer therapeutischen Aufarbeitung der Taten wieder auf freien Fuß kommen.