Gericht: Jobcenter muss Kauf und Einbau eines Gasheizofens bezahlen

Gericht: Jobcenter muss Kauf und Einbau eines Gasheizofens bezahlen

Essen (epd). Ein Jobcenter muss die Kosten für die Anschaffung eines Gasheizofens in einem Hartz-IV-Haushalt unter bestimmten Umständen übernehmen. Das entschied das Landessozialgericht in Essen in einem am Freitag bekannt gegebenen Urteil. Es hob damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Köln auf. (AZ.: L 19 AS 1736/21)

In dem Fall hatte die Empfängerin von Transferleistungen das Jobcenter auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung und Installation des Ofens in Höhe von rund 1.800 Euro verklagt, wie das Gericht erläuterte. Die Frau hatte eine Wohnung gemietet, in der sich eine fast 50 Jahre alte Heizung befunden hatte. Zwischen der Vermieterin und der Mieterin sei deshalb vereinbart worden, dass die Mietsache nicht die Heizung umfasse.

Nach Ansicht des Landessozialgerichts war die Vermieterin deshalb nicht verpflichtet gewesen, einen gebrauchsfähigen Heizkörper zur Verfügung zu stellen. Die Anschaffung des Gasheizofens zur Herstellung der Nutzbarkeit der Mietwohnung sei erforderlich und die Kosten seien angemessen gewesen.