Gruppe von Abgeordneten will Regeln für vorgeburtliche Tests

Gruppe von Abgeordneten will Regeln für vorgeburtliche Tests

Berlin (epd). Im Bundestag hat sich eine Gruppe von Abgeordneten mehrerer Fraktionen formiert, die sich für Regularien bei der Anwendung von Screenings in der Schwangerschaft einsetzen will. „Uns eint die Überzeugung, dass das pränatale Screening auf Trisomie 21, 18 und 13 und andere auf keinen Fall zur Routine in der Schwangerschaft werden darf“, heißt es in einer von Corinna Rüffer (Grüne) am Donnerstag verbreiteten Mitteilung. Der Gruppe gehören demnach auch die CDU-Abgeordneten Sabine Weiss, Michael Brand und Hubert Hüppe, Pascal Kober (FDP), Sören Pellmann (Linke), Dagmar Schmidt (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU) an.

Viele von ihnen engagierten sich bereits in der zurückliegenden Wahlperiode für eine gesetzliche Regelung im Umgang mit Pränataltests, die anhand des Bluts der Mutter Auskunft über die Möglichkeit einer Trisomie beim ungeborenen Kind geben. Dabei ging es im Wesentlichen um die Frage, ob und in welchen Fällen die Kosten für diese Bluttests von der Krankenkasse übernommen werden sollen. Letztlich entschied die Frage nicht der Bundestag, sondern der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitssystem. Seit Juli übernehmen die Kassen die Kosten für den Test in begründeten Fällen. Zuvor wurde nur die risikoreiche Fruchtwasseruntersuchung von den Kassen getragen.

Die Debatte sei damit aber nicht beendet, erklärten die Abgeordneten. „Wir stehen erst am Beginn einer besorgniserregenden Entwicklung, weil weitere Tests auf genetische Dispositionen in der Entwicklung sind und vor der Zulassung stehen“, heißt es in ihrer Mitteilung weiter. Zudem kritisieren sie, dass als Grund für die Kostenübernahme allein die Besorgnis ausreiche, ein Kind mit Trisomie zur Welt zu bringen. Dies werde auf eine flächenmäßige Anwendung der Tests hinauslaufen, befürchten die Parlamentarier und Parlamentarierinnen.

Ethisch hochbrisante Fragen, die mit der Pränataldiagnostik verbunden seien, dürften nicht einem Verwaltungsgremium überlassen werden, erklärten sie weiter. Stattdessen müssten sie im Bundestag diskutiert werden. „Insofern sehen wir uns als gesetzgeberischen Aktionskreis und nicht nur als parlamentarischen Gesprächskreis“, heißt es in der Erklärung. Ziel sei es, dass pränatale Screenings, „die ausschließlich mit einer selektiven Praxis verbunden sind“, nicht zu Standarduntersuchungen während der Schwangerschaft würden, sondern die Ausnahme blieben. Zudem streben die Abgeordneten an, Zulassungsverfahren zu regulieren: „Diese dürfen nicht einem rein von Angebot und Nachfrage getriebenen Mechanismus folgen.“