Bundesrat gibt grünes Licht für Gesetzespaket zur Energiesicherung

Bundesrat gibt grünes Licht für Gesetzespaket zur Energiesicherung
In hohem Tempo haben Bundestag und Bundesrat den Weg frei gemacht für den beschleunigten Ausbau der Windkraft. Angesichts der Versorgungskrise beim Gas werden außerdem gesetzliche Vorkehrungen für Notlagen getroffen.

Berlin (epd). Angesichts der angespannten Versorgungslage beim Gas hat der Bundesrat am Freitag in Berlin dem übergangsweisen Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken zugestimmt. Die Länderkammer billigte ein Gesetz der Ampel-Fraktionen, SPD, Grüne und FDP, wonach Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke bis Ende März 2024 zur Stromgewinnung weiterlaufen oder wieder in Betrieb genommen werden können. Ziel ist es, bei der Stromerzeugung Gas einzusparen, um es anderweitig einsetzen zu können.

Der Bundesrat befasste sich in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit dem Gesetzespaket zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hatte. Danach sollen in acht Jahren 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus klimafreundlichen Quellen wie Sonne, Wasser und Wind stammen. Bislang galt hier ein 65-Prozent-Ziel. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird die deutsche Abhängigkeit von Kohle, Erdgas und Erdöl deutlich reduziert. Im vergangenen Jahr lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bei etwa 42 Prozent.

Zentral beim Umbau des Energiesektors ist aktuell die Windkraft. Künftig sind die Bundesländer in der Pflicht, deutlich mehr Flächen für Windräder bereitzustellen. Bis Ende 2032 müssen sie gemeinsam auf zwei Prozent der gesamten Fläche in Deutschland kommen. Aktuell sind rund 0,8 Prozent der Landfläche bundesweit dafür ausgewiesen, tatsächlich verfügbar sind nur 0,5 Prozent.

Das Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken ermöglicht den Weiterbetrieb von Kohlekraftwerken, die eigentlich in diesem oder im kommenden Jahr stillgelegt werden sollen oder sich in Reserve befinden. Der Kohleausstieg soll dadurch nicht gefährdet werden. Das Ziel, ihn idealerweise bis 2030 zu vollenden, wird dem Gesetz zufolge beibehalten.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte im Bundesrat, insgesamt handele es sich um ein Gesetzespaket, das das Land verändern werde, aber auch um „ein Gesetzespaket voller Zumutungen.“ Der gegenwärtige Konsens zur Energiewende werde in der zweiten Jahreshälfte noch einmal auf die Probe gestellt werden, in Hinblick auf die Energiepreise, aber auch was die Konflikte beim Ausbau der Infrastruktur für die Erneuerbaren angehe. Habeck forderte die Bundesländer zudem auf, alles Machbare zur Energieeinsparung zu unternehmen.