Gesetzespaket zum schnelleren Ausbau der Windkraft beschlossen

Gesetzespaket zum schnelleren Ausbau der Windkraft beschlossen

Berlin (epd). In den kommenden acht Jahren soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland fast verdoppelt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin ein Gesetzespaket, das Weichen für eine Energiewende stellt: Im Jahr 2030 soll demnach 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus klimafreundlichen Quellen wie Sonne, Wasser und Wind erzeugt werden, bislang galt hier ein 65-Prozent-Ziel.

Die Abhängigkeit von Kohle, Erdgas und Erdöl wird damit deutlich reduziert. Im vergangenen Jahr lag der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bei etwa 42 Prozent.

Um den bisher langsamen Ausbau zu beschleunigen, werden erneuerbare Energien künftig so eingestuft, dass sie „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und „der öffentlichen Sicherheit“ dienen. Damit haben sie bei der sogenannten Güterabwägung einen höheren Stellenwert. Als Schutzgüter gelten etwa Tiere, Pflanzen, Wasser, Baudenkmäler und die menschliche Gesundheit.

Zentral beim Umbau des Energiesektors ist die Windkraft: Sowohl auf See als auch an Land soll mit Windrädern künftig deutlich mehr Energie erzeugt werden. Das ursprünglich von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgesehene Ziel einer klimaneutralen Stromerzeugung bis 2035 wurde während der Ausschussberatungen gestrichen.

Im Regelwerk festgezurrt wurde hingegen, dass an Land künftig zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie zur Verfügung stehen. Aktuell sind lediglich rund 0,8 Prozent der Landfläche dafür ausgewiesen, tatsächlich verfügbar sind sogar nur 0,5 Prozent. Mit dem Gesetzespaket werden die Bundesländer in die Pflicht genommen, deutlich mehr Flächen bereitzustellen. Bis Ende 2032 müssen sie gemeinsam auf die zwei Prozent kommen. Länder, in denen der Wind stärker weht, müssen dabei einen höheren Anteil erreichen als andere.

Bis zum Stichtag 31. Dezember 2027 - ein Jahr später als von Habeck vorgesehen - sind Zwischenziele festgelegt. Werden Ziele nicht erreicht, tritt in der Regel eine „Rechtsfolge“ ein, und Abstandsregeln der jeweiligen Regionen gelten nicht mehr.

Änderungen gibt es auch beim Bundesnaturschutzgesetz: Die Artenschutzprüfung für Windkraftanlagen wird durch einheitliche Standards vereinfacht. Eine Liste von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten wie dem Rotmilan soll beim Schutz der Tiere helfen. Auch für Fledermäuse sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, wie das Abschalten von Windrädern zu bestimmten Zeiten.