Paus: Streichung von Paragraf 219a ist nicht das Ende

Paus: Streichung von Paragraf 219a ist nicht das Ende

Berlin (epd). Nach der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen sind nach Überzeugung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus weitere Schritte notwendig. Dem Berliner „Tagesspiegel“ (Montag) sagte die Grünen-Politikerin: „Wir dürfen da nicht stehen bleiben.“ Die verschiedenen medizinischen Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen sollten zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte zur Ausbildung gehören. Dazu sei sie mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Gespräch.

Schwangerschaftsabbrüche sollten „außerhalb des Strafgesetzbuches“ geregelt werden, sagte Paus. Sie fügte hinzu: „In der Koalition haben wir uns darauf verständigt, dass wir eine Expertenkommission einsetzen, die sich insgesamt der Situation der reproduktiven Rechte in Deutschland widmen und Reformvorschläge und Empfehlungen entwickeln wird.“ Wichtig sei, dass die Kommission ergebnisoffen tage.

„Sie wird im Übrigen neben der Frage um den Paragraf 218 auch andere beraten“, sagte Paus weiter. Sie persönlich finde, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht ins Strafgesetzbuch gehörten. Sie wolle aber der Kommission nicht vorgreifen.

Der Bundestag hatte kürzlich mit den Stimmen der Ampel-Koalition den Paragrafen 219a gestrichen. Er verbot bisher die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. In der Praxis führte er aber dazu, dass Ärztinnen und Ärzte strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, weil sie auf ihrer Internetseite Informationen darüber veröffentlicht hatten, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie anwenden.