Aufarbeitung der Berliner Wahlpannen braucht noch Zeit

Aufarbeitung der Berliner Wahlpannen braucht noch Zeit

Berlin (epd). Die Aufarbeitung der Berliner Wahlpannen vom September 2021 wird in Bund und Land noch mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen. Der Wahlprüfungsausschuss will voraussichtlich vor der Sommerpause keine Entscheidung mehr über einen Einspruch des Bundeswahlleiters fällen, teilte der Bundestag am Mittwoch mit. Auch die juristische Aufarbeitung auf Landesebene dauert an. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin plant derzeit eine öffentliche Anhörung für September. Derweil mehren sich Forderungen nach teilweisen Neuwahlen.

Am 26. September 2021 hatte es in einer Reihe von Berliner Wahllokalen Probleme gegeben: fehlende oder falsche Stimmzettel, lange Warteschlangen und daraus resultierend Stimmabgaben deutlich nach 18 Uhr. Einige Wähler konnten ihre Stimme gar nicht abgeben. Neben der Bundestagswahl fanden in Berlin auch Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt sowie ein Volksentscheid. Zeitgleich fand mit dem Berlin-Marathon eine Sportgroßveranstaltung statt.

Aus dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hieß es laut Bundestag, die Frage nach einer Wahlwiederholung sei „nicht ganz leichtgewichtig“. Mit einer endgültigen Entscheidung, wie es mit dem Einspruch von Bundeswahlleiter Georg Thiel gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl vom 26. September 2021 weitergeht, sei nicht vor der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen, so die Ausschussvorsitzender Daniela Ludwig (CSU). Selbst Einigkeit über Wahlfehler oder Mandatsrelevanz bedeute nicht automatisch, dass ein Wahlgang ungültig ist.

Vielmehr greife dann immer noch das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs. Überdies sei der Bestandsschutz einer gewählten Volksvertretung zu gewährleisten, Neuwahlen erforderten komplexe Vorbereitungen. Zur juristischen Aufarbeitung der Fehler auf Landesebene teilte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin am Mittwoch mit, in den vergangenen Tagen sei die geforderte Stellungnahme der Landeswahlleitung eingegangen. Die vorliegenden Stellungnahmen und Unterlagen würden derzeit ausgewertet. Nach jetzigem Planungsstand solle für Ende September eine mündliche Verhandlung anberaumt werden.