Netzwerk: Kirchenasyl ist Akt seelsorgerischer Praxis

Netzwerk: Kirchenasyl ist Akt seelsorgerischer Praxis

Schwerte, Bielefeld (epd). Der Vorstandsvorsitzende des Netzwerks Asyl in der Kirche NRW, Joachim Poggenklaß, hat das Instrument des Kirchenasyls als „Akt seelsorgerischer Praxis“ verteidigt. „Davon dürfen wir uns nicht trennen“, mahnte der evangelische Pfarrer auf einer Tagung des Instituts Kirche und Gesellschaft der westfälischen Kirche mit Sitz in Schwerte. Das Netzwerk erreichen seinen Worten zufolge Anfragen aus ganz Deutschland.

Kirchengemeinden in Deutschland gewähren abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerbern Schutz, wenn sie der Auffassung sind, dass es sich um einen Härtefall handelt. Sie bitten mit dem Instrument die Behörden zur nochmaligen Überprüfung der Entscheidung. Rechtlich ist diese Form der Asylgewährung nicht anerkannt. Viele Juristen bewerten diese Praxis sogar als rechtswidrig.

Nach Auskunft der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ befinden sich derzeit 594 Menschen in 372 aktiven Kirchenasylen, davon sind etwa 121 Kinder. 353 der Kirchenasyle in Deutschland sind sogenannte Dublin-Fälle, also Fälle, in denen ein anderer EU-Staat für Aufnahme und Verfahren zuständig wäre.

Der Generalsekretär der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (CCME), Torsten Moritz, forderte im Hinblick auf die weiteren Verhandlungen über das von der EU-Kommission 2020 vorgeschlagene Migrations- und Asylpaket, die bestehenden Regelungen im Rahmen der Dublin-Abkommen zu stärken. Die Tagung stand unter dem Titel „Kirchenasyl - Lokale Netzwerke für den Flüchtlingsschutz in Europa“.