Bundessozialgerichts-Präsident: Impfpflicht für Pflegepersonal gilt

Bundessozialgerichts-Präsident: Impfpflicht für Pflegepersonal gilt

Kassel (epd). Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hält die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angekündigte Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen für unzulässig. Wenn ein Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei, „kann man nicht einfach sagen, ich setze das aus“, betonte Schlegel am Dienstag auf der Jahres-Pressekonferenz des obersten Sozialgerichts in Kassel.

Für eventuelle Korrekturen könne der Gesetzgeber nur ein neues Gesetz beschließen oder zumindest mit einer eigenen Regelung erst einmal das Inkrafttreten terminlich hinauszögern. Für den Juristen ist das Infektionsschutzgesetz eindeutig. Der Beschäftigte müsse dem Arbeitgeber den entsprechenden Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Es gehe hier um den „Schutz der Pflegebedürftigen in Kliniken oder Pflegeheimen“. Ob mit der Impfpflicht ein Personalengpass entstehe, spiele nach der gesetzlichen Regelung keine Rolle.

Dass die Diskussion um die Impfpflicht für medizinisches Personal ab Mitte März nun verstärkt einsetzt, liegt nach Auffassung des BSG-Präsidenten wohl an einer „Angst vor einem Wust an Folgefragen“, etwa inwieweit nicht geimpftes Personal gekündigt werden dürfe oder ob dann eine Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld I verhängt werden könnte. Letztlich müssten über die Impfpflicht aber die Verwaltungsgerichte entscheiden