Ex-Kirchenrichter streitet Mitverantwortung in Missbrauchsfällen ab

Ex-Kirchenrichter streitet Mitverantwortung in Missbrauchsfällen ab

Köln (epd). Im Missbrauchs-Verfahren gegen den 70-jährigen katholischen Pfarrer Hans Bernhard U. hat der frühere Offizial des Kölner Erzbistums, Günter Assenmacher, erneut eine Mitverantwortung bestritten. Er habe die Aussage einer der Nichten, die der Theologe mutmaßlich missbraucht haben soll, gelesen und ihre Anschuldigungen für durchaus plausibel gehalten, räumte Assenmacher am Donnerstag bei einer erneuten Zeugenbefragung vor dem Landgericht Köln ein. Mit dem Fall seien der damalige Personalreferent und heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße und die damalige Justiziarin des Erzbistums befasst gewesen.

Die Nichten hätten sich ihnen gegenüber nicht äußern wollen, erklärte Assenmacher weiter. Weitere Zeuginnen habe es damals nicht gegeben. „Wir haben uns gefragt: Was können wir bei der Beweislage beweisen?“, erklärte er. Der Angeklagte sei darüber hinaus unbescholten gewesen, sagte Assenmacher, der im Erzbistum bis März 2021 für die Einhaltung des Kirchenrechts zuständig war. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hatte ihn im vergangenen Jahr nach der Veröffentlichung des Missbrauchs-Gutachtens der Kanzlei Gercke-Wollenschläger suspendiert.

Auf den Vorhalt des Vorsitzenden Richters Christoph Kaufmann, dass damals in „Gummersbach reihenweise kleine Mädchen im Pfarrhaus geschlafen hätten“, verwies Assenmacher erneut auf die Verantwortung der Personalabteilung. „Ich hatte davon keine Kenntnis“, erklärte er. Auch von den Vorwürfen gegen U. während seiner Zeit als Krankenhausseelsorger in Wuppertal habe er damals nichts gewusst.

„Ich bin persönlich sehr mitgenommen vom Schicksal der Opfer und der Tatsache, dass ein Pfarrer das Vertrauen in diesen Berufsstand erschüttert hat“, erklärte Assenmacher. Der eigentliche Skandal an dieser Geschichte sei jedoch, dass „der Beklagte uns offen ins Gesicht gelogen hat.“ Assenmacher erklärte, er sehe sich als „Gefangener meiner Hilfsbereitschaft“, weil er davon abgeraten habe, die Anzeigen der Nichten nach Rom zu melden. Er sei dafür nicht zuständig gewesen.

Dem 70-jährigen Theologen U. wird sexueller Missbrauch von drei seiner Nichten vorgeworfen, die zum möglichen Tatzeitpunkt zwischen sieben und 13 Jahren alt waren. Die Taten soll er zwischen 1993 und 1999 verübt haben. Die drei Nichten hatten 2010 von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Assenmacher hatte 26 Jahre das Kirchengericht des Erzbistums geleitet. Die Hauptverhandlung wurde bereits im November 2021 eröffnet (AZ: 102 KLs 17/20).