Sicherungsverwahrung für Würzburger Messer-Attentäter beantragt

Sicherungsverwahrung für Würzburger Messer-Attentäter beantragt

Würzburg (epd). Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat im Fall des Würzburger Messer-Attentäters eine zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung beantragt. Der Antrag sei bereits am 12. Januar beim Landgericht Würzburg gestellt worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag in München mit. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) geht nach ihren Ermittlungen davon aus, dass der Somalier zum Tatzeitpunkt im Juni 2021 schuldunfähig war. Bei der Messer-Attacke des damals 24-Jährigen starben drei Menschen.

Bereits im Oktober hatten die Ermittler mitgeteilt, dass sich keine Hinweise auf eine islamistische Motivation des Mannes ergeben haben. Der Somalier hatte nach verschiedenen Zeugenaussagen während der Tat mehrmals „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) gerufen. Die Ermittlungen kamen nun aber zum Ergebnis, dass der Mann „Stimmen in seinem Kopf“ gehört habe, denen zufolge er möglichst viele Menschen mit einem Messer töten solle. Zwei Sachverständigen zufolge leide der Mann unter einer „paranoiden Schizophrenie“, teilten die Ermittler mit.

Wegen dieser Erkrankung sei der Mann zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Aufgrund dieser Erkrankung sei auch in Zukunft mit ähnlich aggressiven Taten des Beschuldigten zu rechnen, hieß es. Das Landgericht muss nun über die Eröffnung des Sicherungsverfahrens entscheiden und damit auch über den Termin für ein mögliches Gerichtsverfahrens. Bei der Messerattacke am 25. Juni waren in Würzburg drei Frauen getötet und zahlreiche weitere Menschen verletzt worden.