Lauterbach: Einrichtungsbezogene Impfpflicht definitiv im März

Lauterbach: Einrichtungsbezogene Impfpflicht definitiv im März
Pflegedienstleister fürchten einen Personalengpass durch die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März. Die Caritas Altenhilfe fordert deshalb ihre Aussetzung. Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) sieht dazu keinen Grund.

Berlin, Düsseldorf (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Coronavirus Mitte März bekräftigt. „Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sorgen dafür, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht im März greift und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Omikron-Welle“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). Kritik an der geplanten Impfpflicht für Kliniken und Pflegeeinrichtungen kommt von Sozialverbänden und von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Der Städtetagspräsident Markus Lewe äußerte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag) Bedenken wegen chaotischer Zustände in den Gesundheitsämtern.

Nach der vom Bundestag am 10. Dezember beschlossenen Reform des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt ab 16. März eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen medizinisch-pflegerischen Einrichtungen. Teile der Sozialbranche befürchten, dass sich die Personalknappheit in Einrichtungen mit der Einführung weiter verschärft, weil dann ungeimpfte Angestellte nicht mehr zum Dienst erscheinen können.

Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Meurer, sagte der „Welt am Sonntag“ auch mit Blick auf die Einführung der Impfpflicht in pflegenden Einrichtungen: Die Belastungsgrenzen seien erreicht und weitere Personalausfälle nicht mehr verkraftbar. Der Verband vertritt 12.000 Pflegeheime und soziale Dienste.

Die Caritas Altenhilfe, die 72 Senioreneinrichtungen in drei Bundesländern betreibt, forderte die Aussetzung der Impfpflicht für das Pflegepersonal. „Angesichts der relativ milden Verläufe durch die Omikron-Variante und der aktuellen Personalverknappung ist eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen nicht mehr vertretbar und muss ausgesetzt werden, bis es eine Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht gibt“, sagte eine Sprecherin der „Welt am Sonntag“. Zwar liege die Impfquote in den meisten Einrichtungen bei etwa 90 Prozent. Doch selbst das bedeute, dass jeder zehnte Mitarbeiter ab Mitte März nicht mehr eingesetzt werden könnte. „Wir haben definitiv keinen zehnprozentigen Personalpuffer, der das noch ausgleichen könnte“, sagte die Sprecherin.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklärte am Sonntag, wenn bis zu zehn Prozent der Mitarbeiter in der Pflege den Beruf verließen, könnten rund 200.000 pflegebedürftige und kranke Menschen nicht mehr professionell unterstützt und versorgt werden. Ungeimpfte Pflegekräfte, die den Job verließen, kämen nicht mehr zurück, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Der Städtetagspräsident und Münsteraner Oberbürgermeister, Markus Lewe, sagte den Funke-Zeitungen, die Städte unterstützten die geplante berufsbezogene Impfpflicht. Die gesetzlichen Regelungen hätten aber das Potenzial, für Chaos zu sorgen. So hätten Gesundheitsämter nicht die Kapazitäten, die zu erwartenden Verwaltungsverfahren wegen nicht nachgewiesener Impfungen zu verfolgen.