Bätzing kritisiert Pläne zur Streichung von Paragraf 219a

Bätzing kritisiert Pläne zur Streichung von Paragraf 219a

München (epd). Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat die Pläne der Ampel-Koalition zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen kritisiert. „Im Gesamtkonzept des Abtreibungsrechts trägt das Werbeverbot zu einer objektiven und seriösen Beratung und Information der Frau in einer Konfliktsituation bei“, schrieb Bätzing in einem Gastbeitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstag). SPD, Grüne und FDP hatten sich in den Koalitionsverhandlungen auf eine Abschaffung Gesetzesparagrafen 219a, der das Werbeverbot festlegt, geeinigt.

Bätzing schrieb, das Werbeverbot sei „Bestandteil des verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Schutzkonzepts für das ungeborene Leben“. Die geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch seien der Kompromiss nach langen und intensiven gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Auch die Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa kritisierte gegenüber der „Osnabrücker-Zeitung“ die mögliche Abschaffung des Werbeverbots.

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen durchführen und welche Methoden sie anwenden.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte die SPD mit der Union einen Kompromiss geschlossen, wonach das Werbeverbot gelockert, aber nicht abgeschafft wurde. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar darüber informieren, dass sie Abtreibungen machen, nicht aber darüber, welche Methoden sie anwenden. Stattdessen führt die Bundesärztekammer entsprechende Listen.