Erzbistum Köln: Prüfung von Auftragsvergaben erst ab März

Erzbistum Köln: Prüfung von Auftragsvergaben erst ab März
Angesichts hoher Kosten für Gutachten und Beratung rund um das Thema Missbrauch will das Erzbistum Köln klären lassen, ob die Aufträge kirchenrechtlich einwandfrei waren. Der Vatikan stoppt die Prüfung jedoch bis zur Rückkehr von Kardinal Woelki.

Köln (epd). Die externe Überprüfung von Auftragsvergaben im Erzbistum Köln soll auf Anweisung aus dem Vatikan erst nach der Rückkehr von Kardinal Rainer Maria Woelki aus seiner geistlichen Auszeit erfolgen. Darüber habe der Heilige Stuhl Woelkis Stellvertreter, Weihbischof Rolf Steinhäuser, in einem Schreiben in Kenntnis gesetzt, teilte das Erzbistum am Dienstagabend in Köln mit. Darin heiße es, die Untersuchung solle erst durchgeführt werden, wenn der Erzbischof ab dem 2. März seine Amtsgeschäfte wiederaufgenommen hat.

Die Reformbewegung „Wir sind Kirche“ kritisierte die Anordnung der Bischofskongregation als „Verschleppungstaktik“. Damit werde eine unabhängige Untersuchung vereitelt. Die Organisation appellierte an die Leitung des Erzbistums Köln, den Anweisungen des Vatikans keine Folge zu leisten und Einspruch einzulegen.

Auf die Untersuchung hatte sich Steinhäuser, der das Erzbistum als Apostolischer Administrator während der Abwesenheit von Woelki leitet, mit dem Vermögensrat und dem Domkapitel verständigt. Geprüft werden soll den Angaben zufolge, ob es in den vergangenen zehn Jahren zu kirchenrechtlichen Versäumnissen bei Auftragsvergaben gekommen ist.

Im Erzbistum hatte es im Zusammenhang mit den hohen Kosten für die unabhängige Untersuchung von Fällen sexualisierter Gewalt durch Kirchenvertreter erste Hinweise gegeben, dass Aufträge womöglich nicht kirchenrechtskonform vergeben wurden. Insgesamt wurden nach Angaben des Erzbistums für zwei juristische Gutachten sowie damit zusammenhängende rechtliche und Kommunikationsberatung 2,8 Millionen Euro ausgegeben. Außerdem wurde auch die Untersuchung weiterer Auftragsvergaben eingeleitet, bei denen es beispielsweise um die Beschaffung von Möbeln für Tagungshäuser oder verschiedene Anschaffungen in der IT gehen soll.