Thierse beklagt "verkommenes Freiheitsverständnis" in der Pandemie

Thierse beklagt "verkommenes Freiheitsverständnis" in der Pandemie

Oberursel (epd). Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) beklagt einen problematischen Freiheitsbegriff in der Gesellschaft, der sich durch die Corona-Pandemie ausgebreitet habe. Es gebe eine heftige Kollision zwischen dem mehrheitlichen Schutzbedürfnis und Sicherheitsanspruch an den Staat einerseits und andererseits einem widerborstigen, wütenden Freiheitsbedürfnis gegen den Staat, schrieb Thierse in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift „Publik-Forum“ (Dezember).

Dieser Freiheitsanspruch sei das Problem in dieser wahrhaft Existenzen bedrohenden Krise, betonte Thierse. „Es ist ein ziemlich simples, soll ich sagen: verkommenes Freiheitsverständnis, das da auf grelle Weise sichtbar wird. Ein Verständnis, das Freiheit reduziert auf Individualismus, auf Entgrenzung und Ablehnung von Beschränkungen und Regeln, auf die Durchsetzung meines Willens und Befindens.“ Dieses Verständnis von Freiheit löse den untrennbaren Zusammenhang von Freiheit und Verantwortung auf.

Autonomie, missverstanden als selbstbestimmte individuelle Selbstverwirklichung, sei der angeblich höchste Wert in der Gesellschaft geworden, urteilte Thierse. „Wie wollen wir mit einem solchen individualistischen und entsolidarisierenden Freiheitsverständnis die sich zuspitzende Pandemie bewältigen? Und erst recht die viel größere Herausforderung, die Klimakatastrophe verhindern?“

Dieses einseitige Freiheitsverständnis werde gerade in der Debatte um eine mögliche Impfpflicht deutlich. Verweigerer sagten, sie wollten sich nicht impfen lassen, weil das „ihr gutes Recht“ sei. Diese Freiheit durch staatliche Entscheidungen, also etwa eine Impfpflicht, einzuschränken, sei ein Zwang, gegen den sich zu wehren, legitim sei. „Für die Folgen der eigenen, so freien Entscheidung fühlen sich die Mitbürger nicht verantwortlich, dafür sind die anderen zuständig, dafür hat der Staat gefälligst die Kosten zu tragen“, beklagte Thierse.

Die Verteidigung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit als Kern der persönlichen Freiheit rechtfertige dann offensichtlich auch die Gefährdung der Mitmenschen, auch die Einschränkung von Freiheitsrechten für die vielen anderen durch wiederholten Lockdown, also durch Verbote und Einschränkungen des öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen Lebens.