Botsuana: Gericht kippt Verbot von gleichgeschlechtlichem Sex

Botsuana: Gericht kippt Verbot von gleichgeschlechtlichem Sex

Frankfurt a.M., Gaborone (epd). Ein Gericht in Botsuana hat die Rechte von Homosexuellen gestärkt. Das Berufungsgericht in der Hauptstadt Gaborone erklärte die Artikel, in denen gleichgeschlechtlicher Sex verboten wird, für verfassungswidrig, wie die Organisation für Lesben, Schwule und Bisexuelle Menschen in Botsuana (Legabibo) am Montag mitteilte. Das Gericht entschied, dass ein solches Verbot unter anderem die Rechte auf Privatsphäre und auf Schutz vor Diskriminierung verletzt.

In Botsuana war Homosexualität illegal und konnte mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden. Das Hohe Gericht hatte das Verbot 2019 gekippt, doch die Regierung legte Revision ein. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil am Montag und entschied, dass das Verbot gegen die Verfassung verstoße, weil es vor allem dazu diene, homosexuelle Männer zu stigmatisieren und staatliche Behörden ansporne, in das Privatleben von Bürgern einzudringen. Das Strafgesetz diskriminiere LGBTI-Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung.

Das Urteil gilt laut der Organisation Legabibo als wichtig, weil es die Definition von Diskriminierung erweitert: Während in den meisten Grundgesetzen explizit nur Diskriminierung auf Grund des Geschlechts verboten ist, umfasst die nun von dem botsuanischen Gericht angewendete Definition auch Diskriminierung auf Grund von sexueller Orientierung.

Das Urteil in Botsuana ist Legabibo zufolge die zweite Entscheidung in Afrika, in der ein Gericht gleichgeschlechtlichen Sex entkriminalisiert. 1999 hatte das südafrikanische Verfassungsgericht ähnlich entschieden. In den vergangenen Jahren hatten zahlreiche Regierungen in Afrika Gesetze erlassen, die die Rechte von sexuellen Minderheiten einschränken.

In mehr als 30 afrikanischen Ländern ist laut der Organisation „Human Rights Watch“ Homosexualität strafbar. Botsuana gilt unter den afrikanischen Ländern als Vorbild für Demokratie und den Schutz von Menschenrechten.