Beauftragter Franke plädiert für Ausweitung der Hilfe für Terroropfer

Beauftragter Franke plädiert für Ausweitung der Hilfe für Terroropfer
Edgar Franke war der erste Beauftragte der Bundesregierung für die Opfer von Terroranschlägen in Deutschland. Zufrieden blickt er auf die Erhöhung der Hilfen in den vergangenen Jahren zurück. Er sieht aber auch Bedarf für Verbesserungen.

Berlin (epd). Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, hat eine positive Bilanz der Hilfen für Opfer und Hinterbliebene von Terroranschlägen in Deutschland gezogen und zugleich weitere Verbesserungen angemahnt. Es ergebe beispielsweise keinen Sinn, Opfer von Terroranschlägen im Inland und im Ausland unterschiedlich zu behandeln, sagte Franke am Dienstag in Berlin. Zudem forderte er eine Anhebung der Standards bei den Hilfen für Terroropfer und eine Ausweitung der Opferfonds der Länder für Hilfen, die über Härteleistungen des Bundes nicht abgedeckt werden. Frankes Abschlussbericht zufolge wurden für Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland bislang rund 5,58 Millionen Euro an Härteleistungen ausgezahlt.

Die zurückliegende große Koalition hatte erstmals das Amt eines Beauftragten für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland geschaffen, nachdem zuvor mit dem früheren SPD-Vorsitzenden Kurt Beck nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 bereits ein Ansprechpartner auf Bundesebene etabliert wurde.

Im April 2018 trat Franke das neue Amt an. Zuständig wurde er in der Folge auch für die Geschädigten weiterer Terroranschläge: für die Opfer des rechtsextremistisch motivierten Attentats auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019, des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau im Februar 2020 und des mutmaßlich islamistischen Messerattentats auf ein homosexuelles Paar in Dresden im Oktober vergangenen Jahres. 26 Todesopfer terroristischer Anschläge zählte Franke. Er rechnete dabei auch den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke dazu.

Das Amt und Franke als Person stünden für Hilfen, die nicht aus bürokratischer Distanz kämen, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Franke habe sein Amt „mit Sachverstand und Einfühlungsvermögen ausgefüllt“, erklärte sie.

Franke sagte, die Verletzten und Hinterbliebenen müssten bis heute mit den Folgen der schrecklichen Taten leben. Der Staat habe deswegen eine besondere Verantwortung für die Menschen. Seit seinem Amtsantritt haben sich Franke zufolge die Härteleistungen für Betroffene stark erhöht. Allein 3,7 Millionen Euro kamen den Opfern des Anschlags auf dem Breitscheidplatz zugute. Rund 1,3 Millionen Euro gingen an die Geschädigten des rassistisch motivierten Anschlags in Hanau, knapp 500.000 Euro an die Opfer des Synagogen-Attentats in Halle. Dazu kam eine Reform des Opferentschädigungsrechts, mit der sich die monatlichen Zahlungen für dauerhafte Gesundheitsschäden fast verdreifacht hätten, sagte Franke. Geld könne das Leid der Betroffenen nicht lindern, betonte er. Es könne aber helfen, finanzielle Folgen anzufangen.

Für die Zukunft forderte Franke weitere Verbesserungen, etwa die Zuständigkeit des Amts auch auf Opfer von Anschlägen im Ausland auszuweiten und Terroropfern die gleichen Rehabilitationsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen wie Geschädigten nach Arbeitsunfällen. Zudem sprach er sich für eine verlässlichere Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen aus.

Für Hilfen über die Härtefallleistungen hinaus regte Franke Opferfonds in den Ländern an, wie es sie nach seinen Angaben bereits in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gibt. In Hessen sei ein Fonds in Planung. Franke beklagte im Bericht außerdem, dass es in zwei Bundesländern - Brandenburg und Saarland - noch keinen Opferbeauftragten auf Länderebene gibt. Er wünsche sich, dass die „Runde komplett“ wird, sagte er. Ob sein eigenes Amt weiter bestehen bleibt und wer es besetzen wird, muss die künftige Koalition im Bund entscheiden.