Minijobs verdrängen in Kleinbetrieben reguläre Beschäftigung

Minijobs verdrängen in Kleinbetrieben reguläre Beschäftigung

Nürnberg (epd). Minijobs verdrängen einer Studie zufolge in kleinen Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitenden bis zu eine halbe Million sozialversicherungspflichtige Stellen. Anders als erhofft, bilden Minijobs zudem nur selten eine Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Analyse des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht.

Ein zusätzlicher Minijob in einem Kleinbetrieb ersetze im Mittel etwa eine halbe sozialversicherungspflichtige Stelle. „Minijobs sind demnach - zumindest in kleinen Betrieben - keine Ergänzung zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung“, erklärte Instituts-Forscher Matthias Collischon. Minijobber verließen nur selten den Niedriglohnbereich und arbeiteten in vielen Fällen unterhalb ihres Qualifikationsniveaus, sagte Collischon.

Insbesondere im Jahr 2003 stieg nach Angaben des Instituts die Zahl der Beschäftigten in Minijobs im Zuge der Hartz-Reformen von etwa vier Millionen auf über sechs Millionen in Haupt- oder Nebenbeschäftigung stark an. Im Jahr 2019 übten insgesamt mehr als sieben Millionen Erwerbstätige Minijobs aus. In der Corona-Krise sank die Zahl auf rund sechs Millionen.

Insgesamt nutzten den Angaben nach rund 20 Prozent aller Betriebe im Jahr 2014 Minijobs. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Unternehmen. So waren im Jahr 2014 im Durchschnitt fast 40 Prozent der Belegschaft in kleinen Betrieben in Minijobs beschäftigt, während der Anteil bei großen Betrieben rund zehn Prozent betrug. Insgesamt entfallen auf kleine Betriebe 15 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen und 36 Prozent aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.