Gericht weist Klage von BDS-Aktivisten gegen Bundestag ab

Gericht weist Klage von BDS-Aktivisten gegen Bundestag ab
Drei Aktivisten der Israel-Boykott-Bewegung BDS wollten einen Beschluss des Bundestages gerichtlich kippen. Darin werden die BDS-Methoden als antisemitisch verurteilt. Die Kläger sehen sich an den Pranger gestellt. Das Gericht wies die Klage ab.

Berlin (epd). Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage von Vertretern der Israel-Boykott-Bewegung BDS gegen den Bundestag als unbegründet abgewiesen. Mit der Klage wollten die drei Kläger einen Beschluss des Bundestages von 2019 gerichtlich kippen, in dem die Bewegung als antisemitisch eingestuft wird. Vor dem Gericht argumentierten sie, der Beschluss entfalte eine „Prangerwirkung“ und sei „ein Freifahrtschein“, Kritiker der israelischen Regierungs- und Siedlungspolitik mundtot zu machen. Damit würden sie in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ihrer Meinungsfreiheit sowie in Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verletzt.

Der Beschluss verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten, urteilte dagegen das Gericht. Es handele sich um eine Positionsbestimmung des Bundestages in einer kontroversen Debatte. Der Beschluss greife nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger ein, weil er keine personenbezogenen, sondern nur sachbezogene Aussagen treffe. Der Beschluss treffe auch keine Aussage dahingehend, dass alle Unterstützer der BDS-Bewegung Antisemiten seien. Auch ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit liege nicht vor. Eine Berufung wurde zugelassen (VG 2 K 79/20).

Als exponierte BDS-Vertreter würden die drei Kläger seit dem Parlamentsbeschluss als antisemitisch wahrgenommen, sagte Klägeranwalt Ahmed Abed bei der Verhandlung. Das sei vor dem Hintergrund der Biografie einer Klägerin, einer in Jerusalem geborenen deutschen Jüdin, besonders absurd und verletzend. Auch wenn der Beschluss keine rechtliche Verbindlichkeit habe, werde er von öffentlichen Institutionen so angewendet. So werde seitdem die Anmietung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen verwehrt und sie würden von Veranstaltungen ausgeladen.

Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung als Gegenseite ging es bei dem Verfahren um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit und nicht um eine verwaltungsrechtliche Sache. Das sah das Gericht anders. Den Klägern stehe der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten offen, hieß es in dem Urteil.

Die „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (BDS) ruft zum Boykott gegen Israel, israelische Waren und Dienstleistungen sowie israelische Sport-, Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen auf. In dem Bundestagsbeschluss werden deren Argumentationsmuster und Methoden als antisemitisch verurteilt.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, zeigte sich überrascht von der Klage. „Hier liegt ein falsches Verständnis des BDS-Beschlusses vor“, sagte Klein den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag. Zudem sei es „nichts anderes als Antisemitismus, wenn einzelne Israelis für das Handeln ihrer Regierung büßen sollen.“

Klein sagte weiter, dass die BDS-Bewegung „in Deutschland unverändert Meinungsfreiheit wie auch alle anderen grundrechtlich verbürgten Freiheiten“ genieße. Der Bundestag habe lediglich klargestellt, „dass keine Steuergelder für die Aktivitäten dieser Bewegung aufgewendet werden sollen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellt“. Der BDS-Beschluss sei wichtig, „weil er israelbezogenen Antisemitismus bekämpft“, sagte Klein.