BKA: Ausbeutung Minderjähriger 2020 stark gestiegen

BKA: Ausbeutung Minderjähriger 2020 stark gestiegen

Wiesbaden (epd). Die Ausbeutung Minderjähriger hat nach einer Auswertung des Bundeskriminalamtes (BKA) im vergangenen Jahr stark zugenommen. Es wurden 193 Ermittlungsverfahren abgeschlossen worden, eine Steigerung um 58 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2019: 122 Verfahren), wie das BKA am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Nach dem „Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2020“ betreffen die meisten Verfahren (178) die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen. Der Anstieg der ermittelten Opfer war sogar noch höher: Betroffen waren 269 Minderjährige (plus 70 Prozent), festgestellt wurden 253 Tatverdächtige (plus 45 Prozent).

In den 178 Verfahren wegen kommerzieller sexueller Ausbeutung von Minderjährigen waren 204 Opfer zwischen 14 und 17 Jahre alt, 42 Opfer unter 14 Jahren. Das genaue Alter von fünf weiteren minderjährigen Opfern blieb ungeklärt. 147 Opfer waren weiblich (59 Prozent), 102 männlich (41 Prozent) und zwei unbekannten Geschlechts.

Bei jedem fünften Minderjährigen (54 Opfer) wurde der Erstkontakt über das Internet hergestellt. Das familiäre Umfeld spielte in 29 Fällen (zwölf Prozent) eine Rolle. Die meisten Tatverdächtigen (41 Prozent) hatten mit ihrem Opfer bereits vorher Bekanntschaft geschlossen. Etwa jeder zehnte Tatverdächtige war mit seinem Opfer verwandt.

Der starke Anstieg der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen geführten Ermittlungsverfahren könnte unter anderem auf Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen sein, erklärte das BKA. Durch die Schließung von Schulen und Kitas erhöhten sich die Tatgelegenheiten, gleichzeitig verringerten sich Aufdeckungsmöglichkeiten. Zudem hätten Kinder und Jugendliche täglich deutlich mehr Zeit im Internet verbracht. Der Umstand, dass sie dabei meist unbeaufsichtigt seien, erleichtere Tätern den Kontaktaufbau über Social Media und Dating-Portale. Das pandemiebedingte Verbot der Prostitution könnte des Weiteren dazu geführt haben, dass Tatverdächtige auf Social-Media- und Dating-Plattformen im Internet auswichen, um sich sexuelle Dienstleistungen zu erkaufen.

Als neuer Trend wurde festgestellt, dass vornehmlich Minderjährige sexuelle Handlungen als „Taschengeld-Treffen“ anboten, nachdem sie zuvor entsprechende Inserate im Internet veröffentlicht hatten. Selbst wenn dies scheinbar aus freien Stücken geschehe und nicht von Dritten erzwungen sei, werde dies rechtlich als sexueller Missbrauch von Jugendlichen eingestuft, da die Kunden dieser Angebote im Regelfall volljährig seien.

Einzelne Ermittlungsverfahren gab es wegen der Arbeitsausbeutung Minderjähriger, Ausbeutung durch Anleitung zum Diebstahl, Kinderhandel und Zwangsheirat. Die sieben minderjährigen, ausschließlich weiblichen Opfer von Zwangsheirat waren syrische (3), serbische (2) sowie afghanische und griechische Staatsangehörige (je 1) im Alter zwischen 12 und 17 Jahren.

Insgesamt führte die Polizei in Deutschland nach dem BKA-Bericht 2020 deutlich mehr Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel als 2019. Im vergangenen Jahr wurden 465 Verfahren abgeschlossen, eine Zunahme um 23 Prozent. Ein Schwerpunkt blieb die sexuelle Ausbeutung mit 291 Verfahren. Von 406 Opfern waren 381 Frauen. Der Altersdurchschnitt der Opfer sank von 26 auf 24 Jahre, die Zahl der unter 21-Jährigen stieg stark um 31 Prozent. Bei Menschenhandel und Ausbeutung sei von einem hohen Dunkelfeld auszugehen, merkte das BKA an. Opfer gäben sich aus Angst vor Tätern oder Behörden häufig nicht zu erkennen.