Bundesbevollmächtigter will klare Regeln für häusliche Pflege

Bundesbevollmächtigter will klare Regeln für häusliche Pflege

Saarbrücken (epd). Der Bundesbevollmächtigte für Pflege, Andreas Westerfellhaus, fordert eine bezahlbare und rechtlich besser abgesicherte 24-Stunden-Betreuung schwerkranker oder behinderter alter Menschen zu Hause. Dieser Bereich mit Kräften überwiegend aus osteuropäischen Ländern in prekären Arbeitsverhältnissen müsse schnellstmöglich zum „Megathema der Politik“ werden, sagte er am Samstag in Saarbrücken bei einem Spitzengespräch zur Zukunft der häuslichen Pflege mit dem Sozialverband VdK und der Arbeitskammer des Saarlandes. „Das Thema gehört nach der Bundestagswahl in die Koalitionsverhandlungen für die nächste Regierung.“

Der Pflegebevollmächtigte wiederholte dabei seinen Vorschlag für ein Entlastungsbudget in der Pflege, das sich danach richte, was ein Pflegebedürftiger individuell brauche und nicht umgekehrt, was die Pflegeversicherung biete. Zudem forderte er, auch die Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte auf den Prüfstand zu stellen.

Bei dem Spitzengespräch in Saarbrücken übergaben die Arbeitskammer des Saarlandes und der Sozialverband VdK an den Bundesvertreter ein in vierjähriger Arbeit entstandenes gemeinsames Positionspapier, das auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt, wonach auch ausländische Pflegekräfte Anspruch auf den Mindestlohn haben. Dies könnte eine Rundumbetreuung mit drei bis vier Schichten am Tag auf bis zu 15.000 bis 18.000 Euro im Monat hochtreiben, was kaum jemand leisten könne, sagte der saarländische VdK-Vorsitzende Armin Lang.

In dem Positionspapier wird die Bundesregierung aufgefordert, schnellstens passende arbeitsrechtliche Regelungen hinsichtlich Entlohnung, Arbeits- und Freizeit für die bundesweit etwa 700.000 osteuropäischen Betreuungskräfte zu schaffen und gleichzeitig für die von ihnen betreuten 300.000 Pflegebedürftigen Leistungen aus der Pflegeversicherung sicherzustellen. In dem Papier geht es auch um die Einführung von Qualitätsstandards.

AK-Geschäftsführerin Beatrice Zeiger betonte, dass auch die Betreuungskräfte in den Haushalten dringend rechtssichere und geregelte Arbeitsverhältnisse bräuchten. Betreuung in häuslicher Gemeinschaft bedeute, dass die Betreuerinnen und Betreuer im betroffenen Haushalt stetig anwesend sind. Das führe unter den derzeitigen Regelungen zwangsläufig immer wieder zu arbeitszeitrechtlichen Verstößen.