Gericht verhandelt Schmerzensgeld-Klage nach Germanwings-Absturz

Gericht verhandelt Schmerzensgeld-Klage nach Germanwings-Absturz

Hamm (epd). Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt am 14. September über Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz im Jahr 2015 in den südfranzösischen Alpen. Angehörige der ums Leben gekommenen Passagiere des Flugs nach Düsseldorf fordern ein höheres Schmerzensgeld, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Damals waren alle 150 Insassen der Maschine ums Leben gekommen, weil der psychisch kranke Kopilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Unter den Todesopfern waren 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen aus dem nordrhein-westfälischen Haltern.

Die Kläger fordern in dem Verfahren 30.000 Euro pro Person und eine Verdoppelung des Schmerzensgeldes, hieß es. Die Lufthansa hatte Angehörigen der Opfer bereits 10.000 Euro pro Person und je Todesopfer zusätzlich 25.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

Die Kläger werfen nach Gerichtsangaben der Fluggesellschaft vor, dass die flugmedizinischen Untersuchungen des Kopiloten nicht gründlich genug durchgeführt worden seien. Dadurch wurde nach Auffassung der Kläger übersehen, dass der Kopilot an einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung leide. Mit dieser Erkrankung hätte er nicht mehr für den Flugbetrieb zugelassen werden dürfen, wodurch der Absturz hätte vermieden werden können. Das Landgericht Essen hatte im Juli 2020 die Klage abgewiesen (AZ: 16 O 11/18) .