Erwerbslosenforum: Soforthilfe kommt bei Überschuldeten nicht an

Erwerbslosenforum: Soforthilfe kommt bei Überschuldeten nicht an

Bonn (epd). Nach Informationen des Erwerbslosenforums Deutschland nutzen die staatlichen Soforthilfezahlungen nach der Flutkatastrophe vielen verschuldeten Menschen nichts. Wie das Forum am Donnerstag in Bonn mitteilte, behielten die Banken das Geld von Menschen mit einem Pfändungsschutzkonto ein, wenn nach der Auszahlung von Hilfsgeldern der Pfändungsfreibeitrag überschritten werde. „Es kann nicht sein, dass Menschen, die nichts mehr haben, nunmehr erstmal in ihrer Not zuerst Gläubiger bedienen müssen“, kritisierte Sprecher Martin Behrsing.

Als Ursache nennt das Forum eine gesetzliche Regelungslücke. Die finanziellen Soforthilfen für die Flutopfer unterlägen nicht dem Pfändungsschutz, betonte Behrsing. Das Forum fordert die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf, per rückwirkendem Erlass zu regeln, dass die Soforthilfen als zusätzliches unpfändbares Einkommen gelten. „Die Menschen können nicht auf Gerichte verwiesen werden, die die Freigabe der Soforthilfe bei den Banken verfügen können“, kritisierte Behrsing. Die Arbeit der Gerichte sei durch die Flutkatastrophe nur eingeschränkt möglich, hieß es zur Begründung.