Laschet für Wiederaufbaufonds per Bundesgesetz

Laschet für Wiederaufbaufonds per Bundesgesetz

Schleiden (epd). Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. August für einen Wiederaufbaufonds per Bundesgesetz für die von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gebiete einsetzen. Der Bundestag könne dann am 7. September das Gesetz beschließen, der Bundesrat in einer Sondersitzung folgen, sodass dann in fünf Wochen Klarheit herrsche, sagte er am Montag in Schleiden. Nur per Bundesgesetz sei verlässlich gesichert, dass alle ihr Geld bekämen.

Für die Kommunen sei momentan die Müllentsorgung eine große Herausforderung, betonte Laschet nach seinem Besuch der Hochwasser-Aufräumarbeiten in Swisttal und Schleiden. Wenn die Städte diese selbst bezahlen müssten, wären die kommunalen Haushalte auf Jahre überfordert. Die Entsorgungskosten könnten mit den zu erwartenden Geldern aus dem Katastrophen-Aufbaufonds verrechnet werden, sodass die Gemeinden nun Unternehmen beauftragen könnten.

Zudem sprach sich Laschet analog zu den Maßnahmen in der Corona-Pandemie für eine Sonderregelung in der Insolvenzordnung für Unternehmen aus. Die Pflicht zum Insolvenzverwalter zu gehen, solle bis zur Überwindung der unmittelbaren Not ausgesetzt werden, forderte er.

Mit Blick auf die Soforthilfen erklärte der CDU-Ministerpräsident, dass bereits 215 Millionen Euro ausgezahlt seien. Davon wären 140 Millionen Euro an Bürgerinnen und Bürger, zehn Millionen Euro an Unternehmen und 65 Millionen Euro an Kommunen gegangen.

„Sie haben nicht überall gehört, dass die Menschen von der Verwaltung begeistert waren“, sagte Laschet. Aber alle hätten das ehrenamtliche Engagement gewürdigt. In diesem Zusammenhang forderte der CDU-Politiker, dass Bedienstete des öffentlichen Dienstes für ihren Einsatz vor Ort freigestellt werden müssten, wie das schon viele Privatunternehmer mit ihren Mitarbeitenden bereits gemacht hätten. Gleichzeitig betonte er, dass irgendwann der Zeitpunkt komme, an dem die Hilfe in professionelle Hilfe übergehen müsse. „Ehrenamtler können nicht über Monate diesen Dienst leisten“, erklärte Laschet.