UN-Hochkommissar dringt auf Einhaltung der Flüchtlingskonvention

UN-Hochkommissar dringt auf Einhaltung der Flüchtlingskonvention
Vor 70 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Sie gewährt Flüchtlingen eine Reihe von Rechten in den Aufnahmeländern. Für den UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi ist das Jubiläum Anlass zur Mahnung.

Frankfurt a.M. (epd). Der UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi hat Verstöße vieler Staaten gegen die 70 Jahre alte Genfer Flüchtlingskonvention als alarmierend kritisiert. Dank des Abkommens seien Millionen Menschenleben gerettet worden, und es müsse respektiert werden, erklärte Grandi am Mittwoch zum Jahrestag der Verabschiedung in Genf. Auch Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, mahnten zur Einhaltung der Konvention.

Die Genfer Flüchtlingskonvention war am 28. Juli 1951 in Genf verabschiedet worden und 1954 in Kraft getreten. Sie galt zunächst nur für Menschen, die bis 1951 geflohen waren. Ein Protokoll von 1967 hob die zeitliche Beschränkung auf. Laut Konvention gelten Menschen als Flüchtlinge, die ihr Herkunftsland verlassen mussten, weil sie wegen ihrer „Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ verfolgt wurden.

Nach den Vertreibungen des Zweiten Weltkrieges und den Verfolgungen der Nationalsozialisten gewährten die Staaten den Flüchtlingen eine Reihe von Rechten, um sie in den Aufnahmeländern zu schützen. Eine wichtige Errungenschaft des Vertrags ist das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip, das die Rückführung von Schutzsuchenden in Länder verbietet, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen wie Folter drohen. 145 Staaten haben die Konvention unterzeichnet.

UN-Kommissar Grandi kritisierte, dass verschiedene Maßnahmen von Staaten gegen Flüchtlinge, etwa Abschiebungen und Zurückweisungen an den Grenzen, das Abkommen missachteten. Die Einhaltung der Konvention sei wichtiger als jemals zuvor, betonte er. Derzeit sind nach UN-Angaben mehr als 82 Millionen Menschen auf der Flucht, die meisten Flüchtlinge stammen aus Syrien, Venezuela und Afghanistan.

Pro Asyl warf der Bundesregierung vor, die afghanische Regierung trotz der eskalierenden Lage am Hindukusch unter Druck zu setzen, abgeschobene Afghanen weiterhin aufzunehmen. Der neue Beauftragte für Afghanistan und Pakistan, Jasper Wieck, sei deshalb jüngst in dem Land gewesen. Eine Sprecherin des Außenministeriums bestätigte, dass Wieck in Kabul war. Es habe sich um seinen Antrittsbesuch gehandelt. Zum Inhalt der „vertraulichen Gespräche“ wollte sie keine Auskunft geben.

Laut einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums sind 2021 insgesamt 167 Personen nach Afghanistan „zurückgeführt“ worden. Die afghanische Regierung hatte die EU-Mitgliedsstaaten Mitte Juli aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage um einen Abschiebestopp gebeten.

Derweil warf Entwicklungsminister Müller der Europäischen Union (EU) eine kurzsichtige Politik vor. „Brüssel muss noch viel stärker zur Überwindung der Ursachen von Flucht und Vertreibung beitragen“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Mittwoch). Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt kritisierte, die EU verstoße massiv gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. „Kaum jemand schafft es noch ohne Lebensgefahr und mehrfache, illegale Zurückweisungen nach Europa“, schrieb Marquardt auf Twitter.

Der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm erklärte: „Die Würde und die Rechte von Menschen auf der Flucht sind unverhandelbar.“ Doch immer dort, wo sich die Flüchtlingskonvention in der Umsetzung bewähren müsse, gerate sie zunehmend auch selbst unter Druck, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.