Urteil: Frauenverbot in Fischer-Traditionsverein rechtswidrig

Urteil: Frauenverbot in Fischer-Traditionsverein rechtswidrig

Memmingen (epd). Der Memminger Fischertagsverein muss künftig auch weibliche Mitglieder zu seinem traditionellen Stadtbachfischen zulassen. Dieses Urteil des Landgerichts Memmingen vom Mittwoch sei ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung, sagte die Juristin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Damit habe das Gericht ein von der GFF erstrittenes Präzedenzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit bestätigt.

Die Entscheidung unterstreiche, dass Vereine Frauen nicht willkürlich benachteiligen dürfen, sagte Lincoln. Geklagt hatte das Vereinsmitglied Christiane Renz. „Es sollte heutzutage selbstverständlich sein, dass Frauen von gesellschaftlichen Aktivitäten nicht einfach ausgeschlossen werden dürfen“, sagte sie.

Der Fischertagsverein ist der zentrale örtliche Kulturverein in Memmingen. Wichtigste Aufgabe des Vereins ist die Ausrichtung des jährlichen Fischertags, ein Traditionsfest mit bis zu 30.000 Besuchern und Besucherinnen. Höhepunkt des Festes ist das sogenannte Ausfischen des Stadtbachs: Dabei wird der Mann, der die schwerste Forelle fängt, zum Fischerkönig gekürt. Frauen und Mädchen konnten bisher keine Stadtbachfischerinnen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verein kann Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.