Gericht bestätigt Versammlungsverbot für "Querdenker" in Kassel

Gericht bestätigt Versammlungsverbot für "Querdenker" in Kassel

Kassel (epd). Das Verwaltungsgericht Kassel hat das von der Stadt erlassene Verbot eines Aufzugs von Anhängern der sogenannten „Querdenker“-Bewegung bestätigt. Der Eilantrag der Anmelderin der für diesen Samstag vor dem Hauptbahnhof geplanten Versammlung „Für Frieden, Freiheit, Menschenrechte und für eine geschlossene Gesellschaft“ sei abgelehnt worden, teilte das Gericht am Mittwochabend mit. (AZ: 6 L 1354/21.KS) Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu.

Zur Begründung verwies das Gericht vor allem auf eine umfangreiche Gefährdungslagenbewertung des Polizeipräsidiums Nordhessen und die Erfahrung mit vergleichbaren - teilweise verbotenen - Veranstaltungen am 20. März dieses Jahres, als es zu vielen Verstößen gegen die Corona-Auflagen gekommen war.

Das Robert Koch-Institut gehe aktuell weiterhin von einer hohen Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nur einmal geimpften Bevölkerung in Deutschland insgesamt und von einer moderaten Gefährdung für vollständig Geimpfte aus, argumentiert das Verwaltungsgericht Auch der Deutsche Bundestag schätze die Situation weiterhin als problematisch ein. Hier böten die Antragstellerin und die zu erwartenden Versammlungsteilnehmer aber keine Gewähr dafür, dass entsprechende Auflagen tatsächlich umgesetzt und eingehalten würden.