Institut für Menschenrechte: Wohnungslose sollen wählen dürfen

Institut für Menschenrechte: Wohnungslose sollen wählen dürfen

Berlin (epd). Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert den Wahlrechtsausschluss von wohnungslosen Menschen ohne feste Meldeadresse im Kommunalwahlrecht einiger Bundesländer. „Die Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland sollten wohnungslosen Menschen nicht nur bei Landtagswahlen, sondern auch bei Kommunalwahlen das Wahlrecht gewähren“, erklärte das Institut anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Wahlrecht von wohnungslosen Menschen“ am Mittwoch in Berlin.

Wohnungslose hätten das Recht zu wählen und gewählt zu werden, wie alle anderen Menschen auch, hieß es. Viele Wohnungslose - auch jene, die auf der Straße leben -, hielten sich für lange Zeit in ihren Gemeinden auf, hätten dort ihre Netzwerke und ihren Lebensschwerpunkt, seien lokal verwurzelt und fester Bestandteil des kommunalen Lebens.

Die Autoren der Studie fordern eine zuverlässige Registrierung von wohnungslosen Menschen im Wählerverzeichnis. Um die Registrierung zur Wahl und die Teilnahme an Wahlen zu befördern, empfiehlt die Analyse über die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungspflichten hinaus Wahlinformationen gezielt für Wohnungslose zu erstellen und ihnen zugänglich zu machen. Die amtlichen Bemühungen könnten durch freie gemeinnützige Träger der Wohnungslosenhilfe und private Initiativen unterstützt oder ergänzt werden.

Zudem empfehlen die Autoren den politischen Parteien, die Anliegen wohnungsloser Menschen aufzugreifen und dies den Betroffenen auch glaubwürdig zu vermitteln. „Erst wenn die vielfältigen, prekären Wohn- und Lebensbedingungen von wohnungslosen Menschen in den wahlpolitischen Diskurs Eingang finden und Bestandteil der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht des Staates werden, gewinnt die Wahlrechtsnutzung auch für die Betroffenen unmittelbar an Bedeutung“, betonte das Institut. Ernsthafte Bemühungen, die politische Beteiligung der Betroffenen zu fördern, müssten letztlich darauf ausgerichtet sein, Wohnungslosigkeit zu vermeiden und zu überwinden.