Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland verurteilt, weil es drei Paaren von Homosexuellen die Heirat versagt hat. Damit sei das Recht auf Familienleben der zwei Lesben- und des Schwulen-Paares verletzt worden, erklärte der Gerichtshof am Dienstag in Straßburg. (AZ: 40792/10, 30538/14 und 43439/14)
Der Menschenrechtsgerichtshof ließ das Argument Russlands nicht gelten, dass die meisten Russen gleichgeschlechtliche Partnerschaften ablehnten. Die Rechte einer Minderheit könnten nicht von der Akzeptanz durch die Mehrheit abhängen.
Zugleich gestand der Gerichtshof für Menschenrechte Russland Ermessensspielraum zu, in welcher Form es homosexuelle Partnerschaften anerkenne. Sie müssten demnach nicht zwingend als Ehen anerkannt werden.