Klage gegen Polizeikessel bei Düsseldorfer Demonstration

Klage gegen Polizeikessel bei Düsseldorfer Demonstration

Münster, Düsseldorf (epd). Die Einkesselung von Demonstranten durch die Polizei bei einer Kundgebung gegen das geplante NRW-Versammlungsgesetz am 26. Juni in Düsseldorf beschäftigt nun auch die Justiz. Zwei Betroffene aus dem Münsterland hätten vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht Klage eingereicht, teilte das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen am Sonntag in Münster mit (Az: 18K 4774/21). Die beiden Atomkraftgegner sähen in den Polizeimaßnahmen eine rechtswidrige Freiheitsberaubung.

Bei der Demonstration hatte die Polizei Reizgas und Schlagstöcke eingesetzt. Zudem wurden mehr als 300 Demonstranten in der Innenstadt stundenlang eingekesselt, darunter 38 Minderjährige. Hintergrund der „Einschließung“ seien anhaltende Verstöße gegen das Vermummungsverbot sowie gezielte Angriffe auf Beamte gewesen, hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) später im Landtag erklärt.

Das Aktionsbündnis Münsterland erklärte, es unterstütze die beiden Kläger juristisch. Außerdem kündigten die Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland an, sich weiter an Protesten gegen das geplante NRW-Versammlungsgesetz zu beteiligen.