Schuster: Justiz darf bei Rechtsextremismus nicht nachlässig sein

Schuster: Justiz darf bei Rechtsextremismus nicht nachlässig sein

Berlin (epd). Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, erwartet von den deutschen Sicherheitsbehörden und der Justiz ein klares Einschreiten gegen Rechtsextremismus. „Bei manchen Urteilen beobachte ich eine Sehschwäche der Justiz auf dem rechten Auge - etwa, wenn Angriffe auf Synagogen nur als Sachbeschädigung verurteilt werden statt als antisemitische Tat“, sagte Schuster dem Nachrichtenportal „t-online“ in einem Donnerstag veröffentlichten Interview.

Schuster sagte, dass der Anschlag auf die Synagoge in Halle 2019 aber „zu einem Aufwachen“ geführt habe. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe klare Signale im Kampf gegen Rechtsextremisten gesetzt. Sie dürften nun aber nicht in der Ministerialbürokratie stecken bleiben, mahnte er.

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte den Halle-Attentäter Stephan B. wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Der Rechtsterrorist scheiterte jedoch an der Tür zum Gelände. Darüber frustriert tötete er zwei Passanten.

Die Bundesregierung hatte nach dem Anschlag einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus gegründet. Ergebnis waren Eckpunkte für ein sogenanntes „Wehrhafte-Demokratie-Gesetz“, die Ex-Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesinnenminister Seehofer federführend ausgehandelt hatten. Doch das Gesetz scheiterte an der mangelnden Zustimmung der Unionsfraktion im Bundestag.